Autor: Zoophil

Willkommen

Zoophilie – eines der wenigen Tabus, die unsere Gesellschaft (wieder) hat. Dabei ist es es eine sexuelle Neigung, die so alt ist wie die Menschheitsgeschichte, wie man durch steinzeitliche Felszeichnungen weiß.

Trotzdem ist das Wissen darum eher gering in der Bevölkerung. Die westliche Wertegemeinschaft ist geprägt von jahrtausendelanger moralischer Dominanz durch die christlichen Kirchen, die jede sexuelle Abweichung als Sünde und Teufelswerk verdammten. Unzählige Menschen wurden in der Vergangenheit Opfer von Verfolgung, welche meistens mit Folter und Tod endete.

Nachdem es in den 60er und 70er Jahren eine Welle neu gefundener Toleranz (die oft sexuelle Revolution genannt wurde) gab, in der Gleichberechtigung und Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten möglich wurden, befinden wir uns seit einigen Jahren in einer Phase des gesellschaftlichen Rückschritts. Mühsam erkämpfte Rechte für Homosexuelle, Trans*menschen und andere sexuelle Neigungen, aber auch Selbstverständlichkeiten wie das Recht der Frau, über ihren Körper zu entscheiden, werden zunehmend wieder in Frage gestellt.

Das Meinungsbild über sexuelle Kontakte mit Tieren wird seit zehn, fünfzehn Jahren zunehmend geprägt von der Propaganda durch Tierrechtsorganisationen wie PETA. Dabei werden wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse ignoriert, um vermutlich eine Meinung zu verkaufen, welche sich zwar weniger konsequent dem Thema Tierrechte verpflichtet, jedoch potentiell mehr Spendengelder generieren kann, als mit einer Aussage, dass sexuelle Selbstbestimmung eben auch ein Recht ist welches Tiere besitzen. Stattdessen wird Zoophilie mit Zoosadismus gleichgesetzt und weiterhin von einem massenhaften Tourismus in Tierbordellen berichtet, welcher sich auf keine offiziellen Erkenntnisse von investigativem Journalismus oder Behörden stützt.

Diese Seite dient dazu das Thema Zoophilie und Zoosexualität näher zu beleuchten.

Sachlich, informativ, aber auch kritisch.

Um statt einseitiger Berichterstattung Vorurteile aus dem Weg zu räumen und ein differenziertes Bild zu zeigen, damit sich jede/r Leser/in seine eigene Meinung auf Grund von Informationen und nicht auf antiquierten Moralvorstellungen bilden kann.

Zur Klarstellung: Dänische Behörden wissen von keinen Tierbordellen!

Das Hauptargument, zoosexuelle Handlungen in Dänemark zu verbieten, war die immer wieder kolportierte Behauptung, es gäbe Tierbordelle in dem Land.

Es ist nur eine kleine Twittermeldung, aber nichtsdestotrotz ist sie ein offizielles Statement der dänischen Regierung, abgegeben bevor es in dem Land zu einem Verbot kam.

Übersetzung:
„Die dänische Gesetzgebung enthält Bestimmungen, die Tiere vor sexuellem Missbrauch sowie anderen Formen des Missbrauchs schützen. Die dänische Polizei und der dänische Verband der Tierärzte haben keine Kenntnis von Fällen sexuellen Missbrauchs von Tieren auf kommerzielle oder organisierte Weise.“

Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts

Wie die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts gestern mitteilte [1], haben die Richter des höchsten deutschen Gerichtes bereits am 08. Dezember des letzten Jahres über die Verfassungsbeschwerde gegen das Zoophilieverbot in §3 des Tierschutzgesetzes beschlossen.

Die Beschluß klingt kalt: Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen!

Der Schreck war natürlich groß, jedoch täuschte der erste Eindruck. Bei genauer Betrachtung, wie das Gericht ihren Beschluß begründete, zeigte sich, dass der Bußgeldtatbestand erheblich eingeschränkt wird. Der entscheidene Satz in der Begründung ist:

Zwar greift § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG in die sexuelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführer ein. Jedoch greift der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG nur, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in der Erläuterung zu dem Beschluss auch klar definiert, was man unter „Zwang zum artwidrigen Verhalten“ zu verstehen hat:

Der Begriff des „artwidrigen“ Verhaltens steht zudem in engem Zusammenhang mit dem weiteren Tatbestandsmerkmal des „Zwingens“ zu einem solchen Verhalten, der eine tatbestandbegrenzende Wirkung entfaltet. Nach der Gesetzesbegründung soll das „Erzwingen“ zwar sowohl durch körperliche Gewalt als auch auf andere Weise möglich sein (vgl. BTDrucks 17/11811, S. 28). Eine Auslegung anhand der Systematik des § 3 TierSchG und im Hinblick auf Sinn und Zweck des Verbots ergibt, dass es sich bei dieser anderen Weise des Zwangs um ein Verhalten handeln muss, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist.

Damit stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass es sich bei dem Gesetz nicht um ein Zoophilieverbot, sondern um ein Tiervergewaltigungsverbot handelt. Einvernehmliche, freiwillige sexuelle Kontakte sind somit legal!

Viele Medien waren nicht in der Lage, mehr als die Überschrift der Pressemitteilung zu lesen und titelten falsch mit Schlagzeilen wie „Sodomie bleibt strafbar“. Das betraf nicht nur – was eh zu erwarten war – die Boulevardpresse, sondern auch sogenannte Leitmedien wie den Spiegel. Richtig erkannt hat es dagegen der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Udo Vetter in einem Artikel auf seinem mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichneten Blog [3]. Ebenso wird unsere Einschätzung in einem Beitrag des JuraForum geteilt [4]. Mit mesh-web hat inzwischen auch der erste Pressedienst verstanden, dass man mehr als nur die Überschrift einer Pressemitteilung lesen sollte [5].

Die Reaktionen aus Kreisen des Tierschutzes und Zoophiliegegner war absehbar. So zeigen die Zoophiliegegner von Allianz gegen Zoophilie eine ganz eigenartige Rechtsauffassung, welche sie in rechtschreiblich wundervoller Weise zum Besten geben. Auch PETA hat es nicht verstanden, und das, obwohl man doch einen sehr von sich überzeugten „Rechtsexperten“ an der Hand hat. In Kommentaren auf der Facebookseite von PETA kann man nun lesen, wie ihre Anhänger über Tötungs-, Folter- und Kastrationsfantasien schwadronieren. Das spricht eine deutliche Sprache, wessen Geistes Kinder sich dort austoben.

Abschließend möchte ich allen Danken, die die Verfassungsbeschwerde möglich gemacht haben. Die mit mir als zweite Beschwerdeführerin teilnehmende Frau, den vielen Spendern, den Mitgliedern des ZETA-Vereins, ohne den die Verfassungsbeschwerde nicht organisiert worden wäre, den Sachverständigen für ihre Gutachten und Expertisen und natürlich auch unserem Rechtsanwalt, ohne dessen exzellentes Fachwissen wir uns nicht über den Erfolg freuen könnten.

[1] Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
[2] ZETA-Verein: Warum wir die Verfassungsbeschwerde als Erfolg sehen
[3] Lawblog: Zoophile unterliegen vor Gericht
[4] JuraForum: Sex mit Tieren nur bei Zwang verboten
[5] mesh-web: Zwangloser Sex mit Tieren bleibt weiter erlaubt

Warum Fencehopper ein No-Go sind

Der versuchte Totschlag im Juni an einem zoosexuellen Mann in Espenau, der rund zwei Monate davor auf frischer Tat in einem Pferdestall erwischt wurde, polarisiert auch innerhalb der zoophilen Community. Durchaus zu Recht haben sogenannte „Fencehopper“ keinen guten Ruf. Die meisten Zoophilen lehnen ein derartiges Vorgehen ab.

Unter Fencehopping versteht man das Betreten von fremden Grundstücken (Gärten, Koppeln, Weiden, Ställe, etc.) ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers in der Absicht, mit den dort befindlichen Tieren in Kontakt und ihnen (meistens) körperlich näher zu kommen.
Neben der Gefahr der sozialen Ächtung im persönlichen Umfeld ist Fenchopping eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann (Antragsdelikt) und somit für den Fencehopper rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das widerrechtliche Betreten eines fremden Grundstücks kann nach §123 StGB als Hausfriedensbruch geahndet werden. Wenn Tiere zu schaden kommen, wird dieses gemäß §17 Tierschutzgesetz als Tierquälerei und ggfl. auch nach §303 StGB als Sachbeschädigung geahndet.

Den meisten Fencehoppern muss man unterstellen, dass sie es nur zur eigenen sexuellen Befriedigung tun. Zoophile, die sich auch emotional zu einem Tier in einem fremden Stall hingezogen fühlen, dürften eher die Ausnahme sein. Es ist allerdings auch so, dass es Zoophile gibt, die sich zu Pferden hingezogen fühlen, aber keine Möglichkeiten haben, ein eigenes Pferd zu halten. Unter diesen Zoo’s dürfte es einige geben, die schon mit dem Gedanken gespielt haben, fencehopping zu begehen. Zum Glück sind die meisten jedoch anständig genug, es bei dem Gedanken zu belassen.

Es sind auch immer wieder Vorfälle mit Fencehoppern, durch die das Thema Zoophilie negativ in die Öffentlichkeit dringt. Die Presse springt darauf an und wirft Fencehopper mit Pferderippern in einen Topf. Für Tierhalter ist es eine unerträgliche Situation, wenn jemand auf Weiden oder in Ställe eindringt. Man kann nicht wissen, ob jemand nur schmusen, kuscheln oder vielleicht auch Sex will oder ob es ein Sadist ist, der sein Verlangen nach Gewalt ausleben will.

Das Fazit kann daher nur sein, dass Fencehopping unter keinen Umständen gutzuheißen ist. Es gibt keine Gründe dafür, aber genügend, die dagegen sprechen. Zoophilen, die Fencehopping für eine tolerabele Alternative halten, weil man sich kein eigenes Tier halten kann, muss gesagt werden, dass man halt sein Leben so umstellen muss, dass es möglich wird. Jeder zoophile Tierhalter beweist, dass es möglich ist. Daher ist es nur eine Ausrede, wenn jemand sagt, es sei ihr/ihm nicht möglich. Man muss es nur wirklich wollen!

Und wie soll man nun über den zoosexuellen Mann, der bis heute im Koma liegt, denken? Nun, seine Taten als Fencehopper waren eindeutig falsch und er hätte zurecht von einem Richter verurteilt werden müssen. Man kann auch als Zoophiler Verständnis aufbringen, wenn einem Pferdehalter die Hand ausrutscht, wenn er so einen – wie in Grevesmühlen geschehen – auf frischer Tat erwischt. Im Fall von Espenau muss man jedoch differenzieren.

Wenn sich bewahrheitet, was aufgrund der Umstände wahrscheinlich ist, dann war er als Fencehopper ein Täter, der wegen seiner Neigung zum Opfer wurde. Es handelte sich dort eben nicht um eine Tat im Affekt von Pferdehaltern, sondern um eine in zeitlich großem Abstand stattgefundene Tat von Personen, die gezielt jemanden aufgrund der Neigung „kalt“ machen wollten. Im amerikanischen Rechtssystem gibt es dafür den in Deutschland nicht vorhandenen Straftatbestand des Hassverbrechens.

Die These, dass dem Mann nichts passiert wäre, wenn er nicht in einen fremden Stall eingedrungen wäre, ist nur die halbe Wahrheit und zu simpel gedacht, denn es wurden und werden auch andere Zoophile in Deutschland immer wieder an Leib und Leben bedroht. Man muss also davon ausgehen, dass diese Tat mit großer Wahrscheinlichkeit auch dann begangen worden wäre, wenn in Espenau ein Zoophiler aus einem anderen Grund stadtbekannt wäre.

War es versuchter Totschlag?

Wir berichteten bereits vor einigen Tagen darüber, dass in Espenau ein Zoophiler, der im April auf frischer Tat in einem fremden Stall erwischt wurde, am 11. Juni nachts auf offener Straße fast totgeschlagen wurde. Das Opfer liegt seitdem im Koma, und Gerüchten zufolge soll der Mann bereits verstorben sein [2]. Es ist fraglich, ob er – sollte er überleben – jemals körperlich und  geistig genesen wird.

Auch hier noch einmal die Klarstellung, dass es nicht in Ordnung ist, fremde Ställe oder Weiden zu betreten. Dieses Verhalten wird von den allermeisten Zoophilen nicht toleriert.

Aufgrund der Schwere der Verletzungen, des unveränderten Gesundheitszustandes und des Verletzungsbildes sind die Ermittlungen inzwischen im Dezernat für Kapitalverbrechen bei der Kripo in Kassel. Zwar wird die Möglichkeit eines Verkehrsunfalls nicht ausgeschlossen und es wird, wie es zu den Aufgaben der Polizei dazu gehört, auch in diese Richtung ermittelt, aber nach Aussage der Polizei in Espenau ist schon aufgrund der Tatortsituation und des Verletzungsbildes des Opfers die Wahrscheinlichkeit eher gering.

Es zeichnet sich also ab, dass es hier zu einem Fanal gegen Zoophile gekommen ist!

Man muss hier allerdings die Tat des Zoophilen, der er in einen fremden Stall eingedrungen ist, sich dort unberechtigt aufgehalten hat und sich unstreitbar falsch verhalten hat, von dem Anschlag auf ihn trennen. Denn es handelte sich nicht um eine Tat, die im Affekt bei dem Erwischen des Mannes auf frischer Tat erfolgte. Viel mehr handelte es sich um eine Tat von unbekannten Personen, die scheinbar nichts mit dem Pferdehof zu tun hatten, und das ganze ereignete sich Wochen, nachdem der Fencehopper erwischt und angezeigt worden war.

Es handelte sich dabei offenbar um ein geplantes und kaltblütig durchgeführtes Attentat!

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Opfer nicht (fast) erschlagen wurde, weil es ein „Fencehopper“ war, sondern einfach nur, weil es sich bei ihm um einen bekannt gewordenen Zoophilen handelt. Es hätte also ebenso gut jeden Zoophilen treffen können, der aufgrund anderer Umstände öffentlich bekannt ist. So zum Beispiel die öffentlich auftretenden Personen des ZETA-Vereins oder Leute, die durch Diffamierungskampagnen von Tierschützern Zoophiliegegnern namentlich bekannt sind. Es ist sicherlich nur Zufall und womöglich auch einfach ein Unfall, aber erst gestern brannte auf dem Grundstück des Gründers des ZETA-Vereins die Werkstatt nieder.

Eine wichtige Frage, die bisher noch nicht offen gestellt wurde, ist die nach der Mitverantwortung der Presse. Sowohl die Ausgaben von lokalo24 als auch die „Hessisch/Niedersächische Allgemeine (HNA)“ haben den Fall um den Einbruch in den Stall reißerisch in mehreren Artikeln aufgegriffen. Dabei wurde nicht nur einseitig berichtet,  sondern es wurden entgegen jeder journalistischen Sorgfaltspflicht Gerüchte übernommen. So wurde berichtet, dass der Täter auch für einen anderen Einbruch verantwortlich sein soll, bei dem eine Stute ihr Fohlen verloren hat. Jedoch fußt dieses Gerücht nur auf den Behauptungen von Leuten aus dem Umkreis des betroffenen Pferdestalls und es konnte nicht verifiziert werden. Im Gegenteil, die Polizei selbst spricht davon, dass „aus den letzten fünf Jahren“ kein weiterer Fall bekannt sei [3].

Ebenso stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die „betroffenen“ Personen des Pferdehofs in den Überfall verwickelt sind. Zwar sagen Heiko M. und Andrea K. übereinstimmend, dass sie damit nichts zu tun hätten und dass sie die Tat verurteilen. Dies können jedoch auch nur Floskeln sein. Tatsache ist, dass die Täter über Informationen über den Zoophilen verfügen mussten, die außer den Betroffenen des Pferdehofs und den Ermittlungsbehörden keiner kannte. Zudem ist bekannt, dass Heiko M. seit langem eine Whatsapp-Gruppe führt, in der sich ausgiebig über den „Pferdeschänder“ ausgetauscht wird. Es ist also nicht auszuschließen, dass M. und K. zwar nicht am eigentlichen Überfall beteiligt waren, aber den Tätern Informationen zukommen lassen hatten.

Quellen:
[1] Pressemitteilung der Polizei
[2] hna.de: Anschlag oder Unfall – keine neuen Hinweise…
[3] hna.de: Pferdeschänder in Espenau – Polizei vernimmt weitere Zeugen

Brutale Selbstjustiz!

In gewissen Kreisen tobt mal wieder der Mob aufgrund von Personen, die in Ställe eingedrungen sind und sexuelle Handlungen mit Pferden vorgenommen haben.

Zum einen ging es um einen Fall aus Espenau, wo ein Täter wohl der örtlichen Bevölkerung bekannt ist (fragt sich natürlich, wie das bekannt wurde) und des Nachts zusammen geschlagen wurde. Da die Polizei von einer gefährlichen Körperverletzung berichtet, bedeutet dies, dass eine Waffe benutzt, die Tat womöglich gemeinschaftlich begangen und eine Lebensgefährung in Kauf genommen wurde. Die berichteten Verletzungen im Bereich von Gesicht, Hinterkopf und Stirn und da das Opfer im Koma liegt, deutet alles darauf hin, dass das Ziel der Täter die Schädigung des Gehirns war. Laut einiger Medienberichte ermittelt die Polizei inzwischen wegen versuchtem Totschlag.

In einem anderen Fall in Grevesmühlen wurde ein Mann von den Pferdehaltern und Stalleigentümern auf frischer Tat erwischt. Dabei eskalierte Situation und in der Folge kam es zu Beleidigungen und zu Körperverletzungen gegen den Mann.

Klarstellung: es gibt eine eindeutige Meinung, was Fencehopping (betreten fremder Weiden) als auch das Eindringen in fremde Ställe angeht. Kein Zoophiler möchte, das ein Unbekannter mit seinem Tier „rummacht“. Das gleiche steht auch jedem nichtzoophilen Tierhalter zu. So wie ich auch tolerieren die allermeisten Zoophilen derartiges Verhalten nicht.

Zudem stellt es in den meisten Fällen auch den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und/oder Einbruchs dar. Wenn dabei Tiere sogar gequält oder verletzt werden, macht sich der Täter zudem der Tierquälerei strafbar. Von Zoophiliegegnern wird oft unterstellt, sexuell motivierte Tierquälerei wäre nur eine Ordnungswidrigkeit. Dies stimmt jedoch nicht. Damit versucht man nur, die Gesetzgebung zu verdrehen und zu suggerieren, die rechtliche Handhabe gegen Zoosadisten sei zu harmlos.

Man hat das Recht, jemanden, den man bei einer Straftat erwischt, bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (§127 Abs. 1 StPO „Vorläufige Festahme durch Jedermann“). Aber: stellt sich heraus, das keine Straftat begangen wurde, wird rückwirkend eine Freiheitsberaubung daraus. Das sollte man bedenken, bevor man sich zum Sheriff aufspielt. Niemandem ist es jedoch erlaubt, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und den so festgenommenen zu beleidigen, zu demütigen oder Schmerzen und Verletzungen zuzufügen. Wer so etwas macht, muss sich nicht wundern, wenn sich Recht gegen ihn wendet, es zu einem Strafverfahren kommt und der so gepeinigte Zivilklage erheben kann.

Wie eingangs geschrieben, gibt es gewisse Kreise, in denen seit Jahren ein zoophilenfeindlicher Mob tobt und sich in Hass- und Gewaltfantasien ergeht. So verwundert es auch nicht, das auch zu diesen Fällen unverhohlene Meinungen zu lesen sind, die Sympathie mit den Rechtsbrüchen zeigen. Nicht wenige drehen dabei so frei, dass sie unverholen sagen, man würde es nicht bei ein paar Schlägen belassen, wenn man selbst „so einen“ erwischen würde. Mit weniger als Totschlag will es so manch einer nicht belassen. Auch die süffisante Äußerung „ob sich Zeugen melden werden, mag ich zu bezweifeln“ zeigt, wessen geistes Kind der Schreiber ist!

Wer nun einwendet, es handelt sich bei solchen Äusserungen nur um das strunzdumme Geschwurbel in Facebook, dem muss man entgegen halten, dass es immer wieder zu einem Überschwappen ins reale Leben gibt. Legendär ist der Fall aus Emden, wo ein in Facebook aufgebrachter Mob wie im Wilden Westen vor einer Polizeistation tobte und die Herausgabe eines vermeintlichen Täters forderte.

Beleidigungen und Drohungen gegen Zoophile, Hakenkreuze an Hauswänden und monatelange Kampagnen mit dem Ziel, Menschen komplett zu zerstören, gab es mehr als ein mal. Man muss leider nicht mehr Fragen, wie lange es noch dauert, bist die ersten den nächsten Schritt wagen und es russischen Schwulenhassern gleich tun. In Espenau war es bereits so!

Man kann davon ausgehen, dass das Opfer, das seit Tagen im Koma liegt, höchstwahrscheinlich bleibende Schäden davon getragen hat und kein normales Leben mehr führen kann. Und ich bin mir sicher, dass es genügend Zoophiliegegner gibt, die dieses auch noch bejubeln werden.

…denn sie wissen nicht, was sie tun

Die Allianz gegen Zoophilie (AgZ) hat am vergangenen Sonntag auf dem Potsdamer Platz in Berlin für ihr Lieblingsthema demonstriert.

Mit der AgZ und dem braunen Gefolge um Bastian Sommer demonstrierten auch Mitglieder von PAWU e.V. aus Velbert, einem im Herbst letzten Jahren gegründeten Tierschutzvereins.

Jetzt erstaunt das ja durchaus, dass ein Verein, der eigentlich ganz andere Ziele auf seiner Agenda hat, an dieser Demo teilnimmt. Aus diesem Grunde wurde der Verein sowohl auf der eigenen Homepage als auch auf deren Facebookseite dazu gefragt.

Insbesondere steht natürlich die Frage im Raum, wie PAWU zu den rechtsradikalen Tendenzen von AgZ, zu Bastian Sommer und den Umstand, dass bereits letztes Jahr ein Aufgebot rechtsradikaler Aktivisten mit der AgZ demonstrierte, steht.

Bevor jemand vermutet, hier würde nur auf einen Tierschutzverein eingedroschen, weil sie gegen Zoophilie sind, dem muss man an der Stelle sagen: so ist es nicht. Die Ziele des Vereins sind durchaus richtig und gut. Ob und wie weit so ein kleiner Verein etwas erreichen kann, könnte man diskutieren, ist aber hier nicht das Thema. Grundsätzlich ist jeder noch so kleine Verein wichtig, den Tierschutz ist Tierschutz, egal wer es betreibt.

Da die Hoffnung an das Gute im Menschen zuletzt stirbt, sollte man erst einmal davon ausgehen, dass die Verantwortlichen in diesem Verein gar nicht wussten, mit wem sie sich einlassen. Um so gespannter darf man auf ihre Antworten sein.

Nachtrag ein paar Stunden später:

Die Antworten des Vereins bzw. seines Vorsitzenden André Plambeck sind da. Leider nicht so souverän, wie man vielleicht von einem eingetragen Verein erwartet. Es war absehbar, aber im Sinne einer unvoreingenommenen Berichterstattung wollte man natürlich kein Ergebnis vorwegnehmen.

Über Plambeck ist seit längerem bekannt, dass er sich im Dunstkreis von AgZ und dessen Führer Gerlang aufhält. Entsprechend merkbefreit ist er gegenüber den rechtsradikalen Neigungen. Erklärungen wollte er keine abgeben, er versteifte sich auf die von AgZ bekannte inhaltsfreie „Parolen statt Argumente“-Doktrin.

Hier bildet sich eine neue „Allianz“ aus einem neuen, kleinen Tierschutzverein und einer rechtslastigen Gruppe, die vorgeben, Zoophiliegegner zu sein, aber denen letztlich nur darum geht, einzelnen Menschen zu schaden. Insgesamt kann das nur zum Schaden des Tierschutzes sein, wenn sich solche Verbindungen finden. Sollte der Verein eine Gemeinnützigkeit anstreben, muss vom zuständigen Finanzamt in jedem Fall geprüft werden, ob dieses in Anbetracht solcher Verbindungen gerechtfertigt ist!

Alle Jahre wieder…

Wie jedes Jahr hat der ZETA-Verein auch dieses Jahr den jährlichen Zoophiles Rights Day mit einer netten Abendveranstaltung und einer Demonstration abgehalten, die dieses mal auf dem Alexanderplatz stattfand. Dort, nahe dem zweithöchsten Fernsehturms der Welt und gegenüber der Urania-Weltzeituhr ist es weitaus angenehmer als auf dem Potsdamer Platz, der zugig ist und im Februar ein wenig den Charme eines ZOB hat. Genaueres dazu wird der Verein selber berichten.

Zoophiliegegner unter Federführung der Allianz gegen Zoophilie (AgZ) demonstrierten auf besagtem Potsdamer Platz; vermutlich in der Annahme, man habe diesen dem ZETA-Verein als Veranstaltungsort weggeschnappt. Naja, lassen wir ihnen die Freude daran.

Etwa 15 Leute aus dem Dunstkreis der AgZ waren anwesend, dazu wie letztes Jahr auch Bastian Sommer und seine braune Clique, die mit etwa 20 Leuten gekommen waren. Auf Facebook war am noch am gleichen Tag zu lesen, das die Zoophiliegegner doch so zahlreich gekommen waren. Von 192 Personen, die zugesagt haben, waren immerhin rund 35 tatsächlich da.

Bastian Sommer ist ehemaliges Mitglied der NPD, ist dort zwar „ausgestiegen“, gilt aber in szenekundigen Kreisen bis heute als stramm rechts und „ideologisch gefestigten Neonazi mit offenen Vernichtungsfantasien“.

Es ist bezeichnend, dass es Bastian Sommer war, der auch dieses Jahr auf der Antizoophilen-Demo die Rede hielt. Damit wird von neuem gezeigt, dass es sich bei den Zoophilengegnern um Menschen handelt, die offen und hemmungslos mit Neonazis und rechtem Gedankengut umgehen. Kein Wunder also, dass man so oft in Kommentaren auf deren Facebookseiten Schlagwörter wie „vergasen“ lesen kann.

Alle Jahre wieder … nachdem AgZ und Neonazis letztes Jahr für richtig Bambule sorgten [1] [2], lief es dieses Jahr ruhig ab. Aber auch nächstes Jahr werden wir wohl wieder die AgZ’ler und ihren braunen Wurmfortsatz in Berlin begrüßen dürfen.

[1] Berlin rechtsaußen: Neonazis gegen Zoophilie-Demo in Berlin
[2] Monitor Nr. 63: Neonazis gegen Zoophilie-Demo in Berlin (pdf, Seite 7)

Rumänien und die Tierpornoindustrie

Allen Protesten zum trotz sind die Morde an Streunern in osteuropäischen Ländern ein nicht enden wollendes Drama. Leider versagen auch europäische Regelmechanismen und das, obwohl es europäische Vereinbarungen zum Tierschutz gibt. So heißt es in Artikel 13 des „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“:

„Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den  Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,  technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die  Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als  fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei  die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der  Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle  Traditionen und das regionale Erbe.“

Leider handelt es sich dabei um einen klassischen Wischiwaschi-Artikel, der nur gut klingt. Es ist daher zu bezweifeln, dass Aufgrund von EU-Vereinbarungen jemals den Streunern geholfen wird.

Auf einer Pressekonferenz am 15.01. hat die rumänische Tierschutzbehörde ASPA (Autoritatea pentru Supravegherea și Protecția Animalelor / Authority for Surveillance and Protection of Animals) in Bukarest krude Thesen über den Verbleib der meisten ins Ausland vermittelten Hunde aufgestellt. Konkret wird behauptet, dass „90% der Hunde, die aus Rumänien zur Adoption gelangen, für andere, als die von der Tierschutzorganisation angegebene Zwecke  benutzt werden.“  Weiter wird behauptet, dass die meisten Hunde in der Tierpornoindustrie aus Bulgarien und Rumänien stammen und das „Es spezielle Bordelle für Zoophilie in Deutschland und Dänemark gäbe, wo die Hunde hingebracht würden.

Als Beweis wurden tierpornografische Bilder an eine Leinwand projiziert, die aus dem Internet entstammten. Echte Nachweise, die die Behauptungen untermauern, fehlten jedoch.

Da ist es also wieder, dass Gespenst von den Tierbordellen und der „Tierpornoindustrie“ im sündigen Westeuropa. Über die Existenz von Tierbordellen braucht wohl nicht noch mal geschrieben zu werden, zu oft ist inzwischen dargelegt, dass es dies weder in Deutschland noch in Dänemark oder anderen europäischen Ländern gibt.

Über die „Tierpornoindustrie“ hat mir bereits vor rund zwei Jahren eine Bloggerin, die sich vor allem der Tierschutzkritik verschrieben hat, versucht zu erklären, dass ihrer Meinung nach ein Großteil der Streunerhunde dort hin verschwinden würden. Auf meine Frage, ob denn nicht irgendwie im Tierschutz auffallen würde wenn tausende Hunde auf diese Weise verschwänden, konnte sie keine plausible Antwort geben wie auch auf die Frage, womit denn die Tierpornoindustrie ihr Geld verdienen könnte. Seit 2007 weigern sich alle Kreditkarten- und Onlineabrechnungskonzerne wie American Express, VisaCard, Mastcard, Paypal, etc., Geldtransaktionen für Tierpornografie abzuwickeln. Dazu kommt, dass die meisten kommerziellen tierpornographischen Angeobte aus den Niederlanden kamen. Diese Angebote sind schlagartig mit dem gesetzlichen Verbot im Jahre 2010 verschwunden. Im Klartext, wenn es je so eine Industrie gegeben hat, dann ist der Markt dafür schon vor Jahren zusammen gebrochen.

Darum bleibt es schlicht dabei, dass es sich wieder mal nur um heiße Luft handelt. Die ASPA nutzt das Schlagwort Zoophilie, um davon abzulenken, wie viele Streuner unter ihrer Aufsicht mit teilweise brutalsten Mitteln umgebracht werden. Selbst Zoophiliegegner bezweifeln den Wahrheitsgehalt der Behauptungen von ASPA, was insofern bemerkenswert ist, da sie sich doch sonst für keine Lüge zu  schade sind. Wobei, zum Wutbürgern auf ihrer Facebookseite reicht es allemal.

Der Honigmann und die Tierbordelle

Jede Bewegung lebt von ihren Argumenten und je glaubwürdiger die Argumente sind, desto glaubwürdiger ist eine Bewegung.

Derzeit erlebt man bei der PEGIDA, dass deren Argumente und Quellen dürftig und von gewissem, rechtslastigem Geschmäckle sind. Seriöse Quellen sind „linke Lügenpresse“ und man zitiert vornehmlich von Parteien, Gruppen und Einzelkämpfern aus dem rechten Millieu. Die Wahrheit finden Pegidioten oft in Blogs von rechtslastigen Verschwörungstheoretikern.

Das gleiche Phänomen ist auch in bei Zoophiliegegnern zu sehen. Da man auf echte Studien keinen Wert legt bzw. diese Aufgrund der von ihnen abweichenden Meinung nicht akzeptiert, zitiert man ebenfalls gerne aus rechtslastigen Blogs. Unvergessen die Aktion der „Allianz gegen Zoophilie“, als man aus dem Blog des islamophoben Michael Mannheimer einen kompletten Artikel übernahm. Erst als auch die Gruppierung „Brav im schwarzen Blog“ mit der Schlagzeile „Allianz gegen Zoophilie hetzt mit NAZI-Seiten“ aufmachte, verschwand der entsprechende Text still und heimlich von der AgZ-Seite.

Seit kurzem geht ein Artikel mit dem Titel „Der Honigmann sagt … Viel Verkehr in dänischen Tier-Puffs“ bei Zoophiliegegnern um. Ich gehe nicht weiter auf den Inhalt des Artikels ein, denn es ist das übliche unbelegte Geschwurbel. Als Quellen wird neben 20min.ch, einem kostenlosen Boulevardblättchen aus der Schweiz, nur noch unzensuriert.at genannt, eine rechtspopulistische Plattform aus Österreich. 2013 wurde unzensiert.at für den Negativpreis Sackgasse des MigAwards wegen „fremden- und menschenfeindlicher, sowie hetzerischer und rechtspopulistischer Inhalte“ nominiert.

Der Herausgeber vom „Honigmann“ selbst ist ein 67 Jahre alter Mann aus Varel, der in mehreren Artikeln den Holocaust verleugnet hat. Dafür wurde er wegen Volksverhetzung rechtskräftig zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Überhaupt gilt der Honigmann-Blog als „[…] eines der größten Schmuddelblogs […]im deutschsprachigen Internet.“ und als „[…] eine Sickergrube, bestehend aus Hass und Wahnsinn.

Wirklich überraschend ist es nicht, dass wieder mal die „Wahrheiten“ rechtslastiger Blogger in diesen Kreisen verbreitet werden. Es ist allenfalls eine Bestätigung, wie durchzogen und inzwischen selbstverständlich rechtes Gedankengut in der Szene verankert ist. Denn das ist sicher, keiner von denen hat ein schlechtes Gewissen, derartige Texte zu verbreiten. Da zählt nur das Ziel, die Diffamierung der Zoophilie, koste es was es wolle.