Schlagwort: Selbstjustiz

Lange Haftstrafe für versuchten Totschlag!

Es ist rund fünf Jahre her, als ein Mann, der in der lokalen Presse als „mutmaßlicher Pferdeschänder“ negativ konnotiert wurde, auf offener Straße niedergeschlagen wurde. Der Täter wurde nun zu achteinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt. Mit dem Strafmaß folgte das Landgericht im Prozess weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Opfer wurde durch Tritte und Schläge gegen den Kopf so schwer verletzt, dass er den Rest seines Lebens ein Schwerstpflegefall bleiben wird. Als Gutachter wurd der Neurologe Dr. Wolfgang Kloss zum gesundheitlichen Zustand des Opfers gehört. Er berichtete von traumatischen Hirnschädigungen, dessen Zustand sich seit viereinhalb Jahren nicht verbessert habe. „Er hat zwar die Augen geöffnet, aber das Bewusstsein ist weg. Da ist etwas abgeschaltet worden“, so die wörtliche Aussage des Mediziners. Weiter führte er aus, dass Patienten mit derartigen Verletzungen eine durchschnittliche Lebenserwartung von fünf Jahren hätten. Diese Zeit ist inzwischen fast verstrichen.

Leider wurde nicht weiter verfolgt, dass der Täter laut eigener Aussage von einem Pferdehalter zu der Tat angestiftet wurde. Er gestand, für die Tat 500 Euro erhalten zu haben. Obwohl ermittelt wurde, das es sich bei dem Anstrifter um den Pferdezüchter Heiko Missal handelt und entsprechende Messengernachrichten nachgewiesen werden konnten, wurde das Verfahren dahingehend eingestellt. Das ist insofern unverständlich, weil eine Verurteilung sowohl des Täters als auch des Pferdehalters wegen Auftragsmord angemessen gewesen wäre.

Der 34jährige Täter ist wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Der Mann hat die Hauptschule ohne Abschluss verlassen, keinen Beruf gelernt und mit 13 angefangen, Alkohol zu trinken. Spätestens seit er 18 war, soff er nach eigenen Angaben wie ein Loch, außerdem konsumierte er immer wieder Cannabis, Kokain und zuletzt auch Amphetamine. Schon als Jugendlicher wurde er sechs Mal verurteilt, hatte mehrere Schlägereien. Regelmäßig ist er als Ordner bei Kagida-Aufmärschen in Kassel mitmarschiert und hat dabei aus seinen faschististischen Ansichten und seiner Abneigung gegen „Kinderschänder, Ausländer und Flüchtlinge“ keinen Hehl gemacht. Weitere Gewalt- und Straftaten, unter anderem sexuelle Nötigung von Frauen, sind noch anhängig.

Unter dem Gesichtspunkt, um was für einen Gewalt- und Sexualstraftäter es sich handelt, ist es bemerkenswert wie dieser Sozialversager in gewissen „Tierschutz“-Kreisen als Held gefeiert wird.

Quellen:
HNA – Lange Haft für brutale Tat
HNA – Mann verprügelte für Geld angeblichen Pferdeschänder
HNA – Jetzt geht es auch um andere Straftaten

War es versuchter Totschlag?

Wir berichteten bereits vor einigen Tagen darüber, dass in Espenau ein Zoophiler, der im April auf frischer Tat in einem fremden Stall erwischt wurde, am 11. Juni nachts auf offener Straße fast totgeschlagen wurde. Das Opfer liegt seitdem im Koma, und Gerüchten zufolge soll der Mann bereits verstorben sein [2]. Es ist fraglich, ob er – sollte er überleben – jemals körperlich und  geistig genesen wird.

Auch hier noch einmal die Klarstellung, dass es nicht in Ordnung ist, fremde Ställe oder Weiden zu betreten. Dieses Verhalten wird von den allermeisten Zoophilen nicht toleriert.

Aufgrund der Schwere der Verletzungen, des unveränderten Gesundheitszustandes und des Verletzungsbildes sind die Ermittlungen inzwischen im Dezernat für Kapitalverbrechen bei der Kripo in Kassel. Zwar wird die Möglichkeit eines Verkehrsunfalls nicht ausgeschlossen und es wird, wie es zu den Aufgaben der Polizei dazu gehört, auch in diese Richtung ermittelt, aber nach Aussage der Polizei in Espenau ist schon aufgrund der Tatortsituation und des Verletzungsbildes des Opfers die Wahrscheinlichkeit eher gering.

Es zeichnet sich also ab, dass es hier zu einem Fanal gegen Zoophile gekommen ist!

Man muss hier allerdings die Tat des Zoophilen, der er in einen fremden Stall eingedrungen ist, sich dort unberechtigt aufgehalten hat und sich unstreitbar falsch verhalten hat, von dem Anschlag auf ihn trennen. Denn es handelte sich nicht um eine Tat, die im Affekt bei dem Erwischen des Mannes auf frischer Tat erfolgte. Viel mehr handelte es sich um eine Tat von unbekannten Personen, die scheinbar nichts mit dem Pferdehof zu tun hatten, und das ganze ereignete sich Wochen, nachdem der Fencehopper erwischt und angezeigt worden war.

Es handelte sich dabei offenbar um ein geplantes und kaltblütig durchgeführtes Attentat!

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Opfer nicht (fast) erschlagen wurde, weil es ein „Fencehopper“ war, sondern einfach nur, weil es sich bei ihm um einen bekannt gewordenen Zoophilen handelt. Es hätte also ebenso gut jeden Zoophilen treffen können, der aufgrund anderer Umstände öffentlich bekannt ist. So zum Beispiel die öffentlich auftretenden Personen des ZETA-Vereins oder Leute, die durch Diffamierungskampagnen von Tierschützern Zoophiliegegnern namentlich bekannt sind. Es ist sicherlich nur Zufall und womöglich auch einfach ein Unfall, aber erst gestern brannte auf dem Grundstück des Gründers des ZETA-Vereins die Werkstatt nieder.

Eine wichtige Frage, die bisher noch nicht offen gestellt wurde, ist die nach der Mitverantwortung der Presse. Sowohl die Ausgaben von lokalo24 als auch die „Hessisch/Niedersächische Allgemeine (HNA)“ haben den Fall um den Einbruch in den Stall reißerisch in mehreren Artikeln aufgegriffen. Dabei wurde nicht nur einseitig berichtet,  sondern es wurden entgegen jeder journalistischen Sorgfaltspflicht Gerüchte übernommen. So wurde berichtet, dass der Täter auch für einen anderen Einbruch verantwortlich sein soll, bei dem eine Stute ihr Fohlen verloren hat. Jedoch fußt dieses Gerücht nur auf den Behauptungen von Leuten aus dem Umkreis des betroffenen Pferdestalls und es konnte nicht verifiziert werden. Im Gegenteil, die Polizei selbst spricht davon, dass „aus den letzten fünf Jahren“ kein weiterer Fall bekannt sei [3].

Ebenso stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die „betroffenen“ Personen des Pferdehofs in den Überfall verwickelt sind. Zwar sagen Heiko M. und Andrea K. übereinstimmend, dass sie damit nichts zu tun hätten und dass sie die Tat verurteilen. Dies können jedoch auch nur Floskeln sein. Tatsache ist, dass die Täter über Informationen über den Zoophilen verfügen mussten, die außer den Betroffenen des Pferdehofs und den Ermittlungsbehörden keiner kannte. Zudem ist bekannt, dass Heiko M. seit langem eine Whatsapp-Gruppe führt, in der sich ausgiebig über den „Pferdeschänder“ ausgetauscht wird. Es ist also nicht auszuschließen, dass M. und K. zwar nicht am eigentlichen Überfall beteiligt waren, aber den Tätern Informationen zukommen lassen hatten.

Quellen:
[1] Pressemitteilung der Polizei
[2] hna.de: Anschlag oder Unfall – keine neuen Hinweise…
[3] hna.de: Pferdeschänder in Espenau – Polizei vernimmt weitere Zeugen

Brutale Selbstjustiz!

In gewissen Kreisen tobt mal wieder der Mob aufgrund von Personen, die in Ställe eingedrungen sind und sexuelle Handlungen mit Pferden vorgenommen haben.

Zum einen ging es um einen Fall aus Espenau, wo ein Täter wohl der örtlichen Bevölkerung bekannt ist (fragt sich natürlich, wie das bekannt wurde) und des Nachts zusammen geschlagen wurde. Da die Polizei von einer gefährlichen Körperverletzung berichtet, bedeutet dies, dass eine Waffe benutzt, die Tat womöglich gemeinschaftlich begangen und eine Lebensgefährung in Kauf genommen wurde. Die berichteten Verletzungen im Bereich von Gesicht, Hinterkopf und Stirn und da das Opfer im Koma liegt, deutet alles darauf hin, dass das Ziel der Täter die Schädigung des Gehirns war. Laut einiger Medienberichte ermittelt die Polizei inzwischen wegen versuchtem Totschlag.

In einem anderen Fall in Grevesmühlen wurde ein Mann von den Pferdehaltern und Stalleigentümern auf frischer Tat erwischt. Dabei eskalierte Situation und in der Folge kam es zu Beleidigungen und zu Körperverletzungen gegen den Mann.

Klarstellung: es gibt eine eindeutige Meinung, was Fencehopping (betreten fremder Weiden) als auch das Eindringen in fremde Ställe angeht. Kein Zoophiler möchte, das ein Unbekannter mit seinem Tier „rummacht“. Das gleiche steht auch jedem nichtzoophilen Tierhalter zu. So wie ich auch tolerieren die allermeisten Zoophilen derartiges Verhalten nicht.

Zudem stellt es in den meisten Fällen auch den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und/oder Einbruchs dar. Wenn dabei Tiere sogar gequält oder verletzt werden, macht sich der Täter zudem der Tierquälerei strafbar. Von Zoophiliegegnern wird oft unterstellt, sexuell motivierte Tierquälerei wäre nur eine Ordnungswidrigkeit. Dies stimmt jedoch nicht. Damit versucht man nur, die Gesetzgebung zu verdrehen und zu suggerieren, die rechtliche Handhabe gegen Zoosadisten sei zu harmlos.

Man hat das Recht, jemanden, den man bei einer Straftat erwischt, bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (§127 Abs. 1 StPO „Vorläufige Festahme durch Jedermann“). Aber: stellt sich heraus, das keine Straftat begangen wurde, wird rückwirkend eine Freiheitsberaubung daraus. Das sollte man bedenken, bevor man sich zum Sheriff aufspielt. Niemandem ist es jedoch erlaubt, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und den so festgenommenen zu beleidigen, zu demütigen oder Schmerzen und Verletzungen zuzufügen. Wer so etwas macht, muss sich nicht wundern, wenn sich Recht gegen ihn wendet, es zu einem Strafverfahren kommt und der so gepeinigte Zivilklage erheben kann.

Wie eingangs geschrieben, gibt es gewisse Kreise, in denen seit Jahren ein zoophilenfeindlicher Mob tobt und sich in Hass- und Gewaltfantasien ergeht. So verwundert es auch nicht, das auch zu diesen Fällen unverhohlene Meinungen zu lesen sind, die Sympathie mit den Rechtsbrüchen zeigen. Nicht wenige drehen dabei so frei, dass sie unverholen sagen, man würde es nicht bei ein paar Schlägen belassen, wenn man selbst „so einen“ erwischen würde. Mit weniger als Totschlag will es so manch einer nicht belassen. Auch die süffisante Äußerung „ob sich Zeugen melden werden, mag ich zu bezweifeln“ zeigt, wessen geistes Kind der Schreiber ist!

Wer nun einwendet, es handelt sich bei solchen Äusserungen nur um das strunzdumme Geschwurbel in Facebook, dem muss man entgegen halten, dass es immer wieder zu einem Überschwappen ins reale Leben gibt. Legendär ist der Fall aus Emden, wo ein in Facebook aufgebrachter Mob wie im Wilden Westen vor einer Polizeistation tobte und die Herausgabe eines vermeintlichen Täters forderte.

Beleidigungen und Drohungen gegen Zoophile, Hakenkreuze an Hauswänden und monatelange Kampagnen mit dem Ziel, Menschen komplett zu zerstören, gab es mehr als ein mal. Man muss leider nicht mehr Fragen, wie lange es noch dauert, bist die ersten den nächsten Schritt wagen und es russischen Schwulenhassern gleich tun. In Espenau war es bereits so!

Man kann davon ausgehen, dass das Opfer, das seit Tagen im Koma liegt, höchstwahrscheinlich bleibende Schäden davon getragen hat und kein normales Leben mehr führen kann. Und ich bin mir sicher, dass es genügend Zoophiliegegner gibt, die dieses auch noch bejubeln werden.