Freiwilligkeit, Einvernehmlichkeit und Abhängigkeit

Gerne wird von Zoo-Gegnern – so sie sich denn überhaupt auf eine fachliche Diskussion in ihrem Kampf gegen den bösen Zoophilen einlassen – das Argument der „Fehlenden Einvernehmlichkeit“ bei sexuellen Handlungen zwischen Mensch und Tier strapaziert. Überstrapaziert, wie ich in den folgenden Zeilen aufzeigen werde. Die Verbindung Mensch – Tier geschähe auf Seiten des Tieres nicht freiwillig, würde stets vom Halter erzwungen. Eine Aussage, die so nicht haltbar ist. Die sich unter Einbezug von Beobachtungen aus der langjährigen Praxis als schlichtweg meist falsch erweist.

Wieder beschränkt sich meine Beurteilung auf den Umgang mit dem Haushund.

Begriffsbestimmung

Unter einvernehmlichem Handeln verstehe ich, dass die Handlungen von beiden Parteien angestrebt werden, mehr oder minder freiwillig geschehen, keine Partei gegen ihren Willen benutzt oder ausgenutzt wird, noch allzu häufig die Aktionen der anderen Partei lediglich in duldender Form hinnimmt. Der krasseste Gegenpol hierzu wäre die Vergewaltigung. Genauere Definitionen und Abstufungen werden sich aus dem Text ergeben.

Hinweise auf gesicherte Einvernehmlichkeit

Bei all meinen Arbeiten hat sich bewiesen, dass die sexuelle Initiative fast immer vom Tier ausgeht. Hatte ich mir doch bei meinen diesbezüglichen Studien den Grundsatz zu Eigen gemacht, dass der Kontakt stets vom Tier initiiert werden muss, von mir weder direkt (durch taktile Reize oder stimulierende Chemie), noch indirekt (durch Animiergehabe, Imitation angeborener Verhaltensweisen unter Hunden vor dem Sexualakt) provoziert werden darf. Ich forderte einen sexuellen Kontakt nicht ein, bot ihn nicht an, sondern nahm lediglich einen mir angebotenen wahr.

Selbst diese hemmende Prämisse behinderte meine Arbeiten kaum. Es fanden sich stets genug freilaufende Tiere, die mir „unsittliche Angebote“ machten. Freiläufer wie Hofhunde, Männlein wie Weiblein begannen nach kurzer Zeit des Spiels, des gemeinsamen Wanderns, bei Pausen oder schon beim ersten Kontakt spontan, in rammelnder Manier aufzureiten, vor mir zu „stehen“, mich hüftenschwingend anzugehen.

Diese Erfahrung widerspricht der vielbenutzten Vergewaltigerthese. Real wird zunächst meist der MENSCH vom HUND vergewaltigt, nicht umgekehrt. Jeder Mensch, der den Umgang mit Hunden pflegt, ist wohl schon von fremden Tieren sexuell belästigt worden.

Allein aus der Form, in der der Hund ein Ventil zum Ausleben seiner gestauten Sexualität sucht, sich dieses gegebenenfalls beim Menschen sucht, darf ich schließen, dass er starkes Interesse daran hat, eine Situation zu finden oder sie sich gar aktiv zu schaffen, die ihn Lustbefriedigung erfahren lässt. Sein sexuelles Appetenzverhalten führt ihn dabei zu dem durchaus in sein Reizschema passenden „Zielobjekt Mensch“. Vermittelt man im darauf folgenden sexuellen Kontakt dem Hund – egal welche Techniken man praktiziert – keine allzu negativen Erfahrungen, sucht dieser eine solche Verbindung immer wieder von sich aus. Weshalb ich davon ausgehen darf, dass die Einvernehmlichkeit, das Einverständnis mit der gegebenen Form der vermittelten Sexualität auf Seiten des Hundes vorhanden ist.

In Abhängigkeitsverhältnissen geschieht nichts freiwillig …

… mag man einwenden. Doch dieser Einwand ist falsch.

Der Hund steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Halter, was dazu führe, dass er scheinbares Einverständnis zu von ihm eigentlich abgelehnten Handlungen zeige. Diese These muss man differenzieren: Abhängigkeit steigert den Willen zur Duldung unerwünschter Handlungen beim Hund sicherlich. Sie ist aber nicht Voraussetzung dafür, dass der Hund sexuelle Handlungen von Menschenseite an sich überhaupt zuließe.

Da alle von mir diesbezüglich untersuchten Tier in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zu mir standen, sie alle über ein Zuhause verfügten, alle Begegnungen mit mir zunächst zufällig, später vom Hund gezielt angestrebt in der freien Natur erfolgten, spielt in meine Beobachtungen kein verborgenes Abhängigkeitsverhältnis verfälschend herein. Mit den meisten Hunden verband mich nicht mehr als der sexuelle Kontakt. Sie wurden von mir weder gefüttert, gestreichelt noch ausgeführt. Es fanden oftmals kaum soziale Interaktionen statt, kein gemeinsames Lagern oder Spiel. Weshalb diese Hunde nach abgeschlossenem Akt meist auch nicht an einem weiteren Kontakt zu mir interessiert waren, sich mir nicht anschlossen, oft nach wenigen Minuten unaufgefordert und selbstständig – teils über Kilometer hinweg – nach Hause zurückkehrten.

Trotz dieser Ausschließlichkeit wurde der Kontakt zu mir aktiv angestrebt. Meine Möglichkeiten und Grenzen in Praktiken, die der Hund gerade noch duldet, die er rundweg ablehnt, die ihm besondere Befriedigung verschaffen, unterschieden sich dabei kaum von denen, über die ich beim eigenen Hund verfüge, oder bei Hunden, die einen anderweitig sehr engen sozialen Umgang zu mir pflegten. Ein mir untergeordneter Hund, der Folgsamkeit zu zeigen gewöhnt ist, weicht, um seine ablehnende Meinung zu äußern, lediglich von einem bösen Zubeißen auf freundlichere Signale aus. Lässt unerwünschte Situationen aber ebenfalls nicht völlig unkommentiert über sich ergehen.

Ist eine soziale Beziehung aufgebaut, gibt es sicher auch beim Hund das Phänomen der Duldung, wenn er vom Menschen mehr bedrängt wird, als ihm lieb ist. So wird er allein im Wissen um seine Abhängigkeit und um das Verbot des Aufbegehrens ein gewisses Maß an Überbeanspruchung duldsam über sich ergehen lassen. Doch meist fällt dieses „Maß an Überbeanspruchung“ sehr gering aus. Der Hund leistet im Weiteren einfach passiven Widerstand. Er macht nicht mit. Spricht auf keine Stimulation an. Wird man dann als Mensch laut, „kann er“ überhaupt nicht mehr. Beim Hund gibt es keinen Sex aus Angst. Herrscht Angst vor, wird der Hund nahezu impotent. Ein duldsames Nachgeben bis hin zur zugelassenen Vergewaltigung ist von der Natur (zumindest beim Hund) offenbar nicht vorgesehen. Hierzu müsste man ihn im Wesen schon völlig zerstören.

In auf Dominanz bauenden Verhältnissen, möchte sich der Hund möglicherweise nicht auf einen sexuellen Kontakt zum Menschen einlassen, weil er einerseits so unter Stress stehen mag, das er möglicherweise organisch gar nicht dazu in der Lage wäre, eine Verbindung aufzubauen. Ihm andererseits das Aufreiten, das als Dominanzgeste eingesetzt werden kann, seinem tyrannischen Herrscher gegenüber nicht angebracht erscheint, ihn ein solcher Mensch wohl auch schon bei früheren Versuchen mehr als vehement abgewehrt haben wird.

In einer nicht ganz so stark durch Herrscherallüren versauten Beziehung, mag sich der Hund sexueller Annäherung des Menschen zu entziehen versuchen, oder sich passiv – möglicherweise ohne irgendeine erektile Reaktion – bedienen lassen. In solch einer Beziehung kann hundliches Interesse an sexuellen Interaktionen trotz allem erwachsen.

Wohlgemerkt sind dies hier Grenzfälle von tyrannischer Unterdrückung. Der Hund aus einem gesitteteren Erziehungsverhältnis hat kaum Probleme, sich sexuell am Menschen zu orientieren, sich ihm auffordernd anzubieten, sich nehmend bedienen zu lassen oder interaktiv seiner Sexualität Ausdruck zu verleihen.

Zudem gibt es offenbar keine Grundprogrammierung, die dem Hund eine Verknüpfung zwischen „ich muss sexuell aktiv werden, weil ich sonst beschädigt werde“ erlaubt. Sexualität steht bei Hunden offenbar außerhalb von Zwang und Verpflichtung. Man kann den Hund zu irgendwelchen blöden Spielen wie Sitz oder Platz viele Male rein spielerisch motivieren, ihn danach noch über die (Futter-)Belohnung überreden, weiterzumachen. Ihm schließlich noch einen Schub durch Aussicht auf Strafe verpassen. In Sachen Sexualität lässt der Hund aber kaum mit sich diskutieren, lässt sich nötigenfalls totschlagen, wird aber nicht erzwungenerweise aktiv das tun, was der Mensch von ihm möchte.

Alles in allem bleibt festzustellen: Dass die Sexualität des Hundes unter seiner Abhängigkeit zum Menschen leidet, ist eine (geringwahrscheinliche) Möglichkeit. Dass der Hund unter entzogener Sexualität leidet ist jedoch als Tatsache zu betrachten.

Einvernehmlichkeit außerhalb des Verhaltenskontextes

Die Einvernehmlichkeit kann gesichert sein, selbst wenn die gemeinsamen Handlungen nicht den gleichen Funktionskreisen entstammen.

Erführe in einer fiktiven Verbindung zu einem fiktiven Tier der Mensch sexuelle Befriedigung, das Tier hingegen genösse völlig asexuell lediglich die einen Juckreiz stillende Reibung, profitierten dennoch beide Parteien einvernehmlich von dieser Aktion. Auch wenn sie im Verhaltenskontext um Welten getrennt sind.

Wer seinen Hund masturbiert, weil er ihn liebt und ihm ein Sexualleben gönnen möchte, dass sich sein Tier nicht selbst besorgen kann, handelt sicher ebenfalls einvernehmlich, obwohl aus unterschiedlichem Kontext heraus: Der Hund genießt sexuelle Befriedigung. Der Mensch schöpft aus der gleichen Handlung die mentale Befriedigung, seinem Tier etwas Gutes getan zu haben.

Ich selbst nutze sexuelle Handlungen am Hund zur Verhaltenskorrektur, handhabe sie im Rahmen des sozialen Umganges, betrachte also nicht den Akt an sich, sondern die direkten Resultate als Ziel. Der behandelte Hund findet hingegen seine Sexualität befriedigt. In der Zielabsicht handeln wir getrennt. Dennoch einvernehmlich, weil auf beiden Seiten eine Willigkeit zu den gemeinsamen Handlungen vorhanden ist und für beide Seiten die Zielsetzung erfolgreich erfüllt wird.

Diese Aussagen scheinen den Weg zu ebnen, die Mitarbeit des Hundes durch Strafe oder Belohnung indirekt zu erwirken. Lässt der Hund sexuelle Handlungen nur zu, um Strafe zu entgehen, Belohnung zu erringen, kann die Einvernehmlichkeit in der Handlung durchaus gestört sein. Weshalb ich in diesem Zusammenhang einschränken muss: Die unterschiedliche Zielsetzung muss im betrachteten Akt selbst auf die eine oder andere Art erfüllt sein und nicht erst durch zusätzliche, andere Handlungen aus einem weiteren (unabhängigen) Kontext. Um die Sache nicht in regelrechte Prostitution ausarten zu lassen, muss für den Hund die sexuelle Verbindung an sich der Mittelpunkt des sexuellen Kontaktes sein und darf nicht über Futterbelohnung danach allein als Mittel zum Zwecke der Nahrungsaufbesserung erkannt – und eingesetzt! – werden. Ansonsten kann die Einvernehmlichkeit auf Seiten des Hundes bis in verhaltensschädigende Bereiche hinab negativ berührt werden. – Und er macht dennoch mit, weil er den Erfolg Futterbelohnung einheimsen möchte. Hier entsteht „scheinbare Einvernehmlichkeit“.

Diese Möglichkeit sich ergebender Prostitution ist einer der Knackpunkte in der Frage nach Einvernehmlichkeit. Manche Fachleute sprechen bereits von Bestechung, wenn der Mensch dem Hund durch eindeutige Handlungen klar macht, er dürfe nun eine sexuelle Verbindung zu ihm aufbauen. Der Hund sehe dies nicht als Einladung, sondern als Aufforderung, quasi als Befehl. Er prostituiere sich damit, dass er darauf eingehe (obwohl er den Sex an sich gar nicht möchte; verständlich, denn wer möchte schon Sex mit Menschen?), allein um sich keinen Ärger durch Verweigerung mit Herrchen einzuhandeln. Da er anderweitig gelernt hat, dass er die „Einladung zum Befolgen eines Kommandos“ ja auch nicht ausschlagen darf.

Doch wer dies so plakativ sieht, macht sich die Sache zu einfach. Wer Hunde im Allgemeinen und sein Tier im Besonderen kennt, weiß sehr genau, wann der Hund etwas anstrebt und wann nicht. Kann genau trennen, was der Hund eigentlich als Ziel vor Augen hat (Befriedigung oder Strafvermeidung?). Was er in welcher Form, Ausprägung und Intensität möchte. Und dass er eine Einladung durchaus als solche versteht, sie auszuschlagen sich traut, sie von „Befehlen ohne Mitspracherecht“ trennen kann. Zudem stehen die Beobachtungen zu sexuellen Interaktionen zwischen freilaufenden Hunden und mir selbst der Vermutung, der Hund habe in einem sexuellen Kontakt stets nur andere Ziele, nicht die Verbindung, die Befriedigung an sich vor Augen, entgegen.

Vergewaltigung

Da der sexuelle Kontakt zum Hund, trotz dem er artüberschreitend ausfällt, in ausreichend vielen Komponenten den (ethologisch) programmierten hundlichen Grundprinzipien gerecht wird – ablesbar an der regen Mitarbeit des Hundes, der sich dabei nicht in Orientierungslosigkeit verirrt – , stellt er nicht automatisch eine „Vergewaltigung hundlicher Natürlichkeit“ dar, die diesen in Verhaltenskonflikte brächte. Nur zusätzlich eingebrachte, mutwillige Gewalt führt zu Verhaltensschäden. Verfügt der Mensch über grundsätzliche Kenntnisse, ein wenig praktische Erfahrung, hält er sich an den Zeichen des Tieres orientiert mit Überforderung des Hundes zurück, ist die Einvernehmlichkeit gesichert. Dann stellt gelebte Sexualität ein wirkungsvolles Instrument dar, das lenkend und formend eingesetzt werden kann, hundliches Wesen stabilisiert, sexuelle Triebhaftigkeit ausgleicht, damit zum Vorteil von Hund und Halter wirkt.

Verletzung der Einvernehmlichkeit ist nicht sofort gleichzusetzen mit Vergewaltigung. Dazwischen liegt die Schiene der Duldung, die bei jeder Interaktion zwischen zwei Wesen immer mehr oder minder beansprucht wird, da sich die Interessen und Wünsche zweier Individuen nie zu 100% decken. Von Vergewaltigung darf ich erst dann sprechen, wenn ich auf deutliches Ausweichen, auf Zeichen der Ablehnung, gar massive Gegenwehr stoße – und diese missachte.

Ablehnung mag nach mehreren Kontakten, bei denen der Hund ausschließlich auf der Duldungsschiene mitmachte, auch nachträglich noch entstehen. Wenn das Tier letztlich von seiner geduldigen Benutzung buchstäblich „die Schnauze voll“ hat, sein Vertrauensvorschuss, dass da noch etwas besser werden wird aufgebraucht ist.

Andererseits mag der zurückhaltende Hund einer Verbindung zum Menschen so viele Vorbehalte unterschiedlichster Art entgegenbringen, dass er vom Menschen an ihm ausgeführte sexuelle Handlungen zunächst ablehnend beantwortet. Nach einiger Zeit aber erkennt, dass die Sache ihn durchaus befriedigt und er plötzlich sehr aktiv mitarbeitet, weitere Kontakte danach gar selbst einfordert. Dies stellt eine Form operanter Konditionierung dar, die nichts mit der menschlichen Beurteilung „Der macht doch jetzt nur mit, weil er eingesehen hat, er kommt eh‘ nicht drum rum!“ verwechselt werden darf. Ablehnendes (oder überstark ausgeprägt unterwürfiges) Verhalten würde nicht ausbleiben, wenn der Hund diesen Handlungen weiterhin ablehnend gegenüberstünde.

Gegen unerwünschte sexuelle Übergriffe durch den Menschen weiß sich der Hund zu verweigern. Der Rüde kann seinen nicht erigierten Penis zurück in die Vorhauttasche und zur Bauchdecke hinauf ziehen, von wo aus man diesen selbst bei genauestem Wissen um die Anatomie kaum mehr gewaltlos freilegen kann. Die Hündin kann durch Muskelkontraktion das Eindringen erschweren, ebenso wie durch passives Verhalten – sie zieht einfach die Vulva nicht hoch, nutzt ihren Vaginalknick aus und verunmöglicht damit vielen Rüden ein Eindringen.

Der Hund kann sich durch Ausweichen zur Wehr setzen. Oder in letzter Instanz gar zubeißen. Und niemand sollte sich täuschen lassen: Oft ist man überrascht, wie vehement der ansonsten unterwürfige Hund seinen Körper letztlich verteidigt, wenn man versucht, ihn gegen seinen Willen zu benutzen.

Gewalt gegen den Hund bedeutet Stress für diesen. Stress führt etwa beim Rüden dazu, dass sein erektile Funktion völlig versagt, Teilfraktionen der Ejakulation ausbleiben – was letztlich kein „Verkehr“ mehr ist und selbst dem Vergewaltiger gewaltig den Spaß verdirbt. Ist der Rüde in der Lage „die Paarung zu vollziehen“, darf allein deshalb von einer gewissen Willigkeit ausgegangen werden.

Vergewaltigen kann man bestenfalls die Hündin. Der man, vulgär gesagt, auch dann ‚was reinschieben kann, wenn sie nicht auf Anmache anspricht. Ihre körperlichen Tricks zur Verhinderung ungewollter Kopulation stellen für den wissenden, menschlichen Vergewaltiger keinen unüberwindbaren Hinderungsgrund dar.

Beim Rüden existieren teils reflektorische Reaktionen, über die eine gewisse Form der Vergewaltigung möglich ist. Eine geringe Erektion wird man allein durch Reiben am Penisknoten erreichen können. Greift man fester zu, werden dadurch Hüftstöße ausgelöst, die der Hund ausführt, selbst wenn er dies nicht möchte. In manchen Funktionen hat er nur sehr bedingtes Mitspracherecht. Bekommt man danach den Penis manuell vielleicht noch aus dem Vorhautschlauch heraus, so ist spätestens hier Endstation, wenn der Rüde nicht mitmachen möchte.

Über diese Reflexe kann man einen unwilligen Hund möglicherweise doch noch stimulieren. Sodass die Hündin dann doch mitmacht, der Rüde doch noch aufspringt. Diese Überzeugungsarbeit funktioniert aber ebenso nur über das eigene Wollen des Hundes. Sodass man bestenfalls von Manipulation, aber kaum von Vergewaltigung sprechen darf.

Für eine wirkliche Vergewaltigung ist einiges Wissen und Geschick vonnöten. Wer dieses Wissen besitzt, kennt auch die anderen Signale des Hundes so gut, dass er nicht in Gefahr gerät, sein Tier ungewollt, aus Versehen, sexuell zu überfordern oder gar gegen dessen Willen zu strapazieren. Fahrlässig oder unbedacht kann die Einvernehmlichkeit kaum gebrochen, Mutwilligkeit bei keiner menschlichen Handlung ausgeschlossen werden. Hier ist Eigenverantwortung des Halters gefragt.

Ein Beweis zur Einvernehmlichkeit

Dass ein Hund bislang in den Genuss eines Sexuallebens überwiegend unter Wahrung der Einvernehmlichkeit kam, ließe sich mit einem einfachen Experiment beweisen.

Erstelle ich über klassische Konditionierung mittels weniger Wiederholungen einen EAM, der auf die Handlungskette des Paarungsaktes als Endhandlung greift, als bedingten Reiz eine Verbalie gesetzt, blockiere nach Gabe dieses Schlüsselreizes das Zielobjekt Mensch für die Endhandlung des Hundes, kann ich aus der Qualität des resultierenden Übersprungsverhalten sehr genau quantifiziert den inneren Handlungsantrieb ablesen, mit dem der Hund die sexuelle Ersatzhandlung mit dem Menschen anstrebt oder ablehnt, sofern ich ohne weitere ergebnisbeeinflussende Peripherie gearbeitet habe.

Man wird meist auf freudiges, aufgeregtes Verhalten stoßen, was als Beweis angesehen werden muss, dass dieser getestete Hund der sexuellen Verbindung zum Menschen in der Gesamtschau und mit seinem bisherigen Erfahrungshorizont durchschnittlich mehr positive Aspekte abgewinnen konnte, als er duldend hinnehmen oder gar als Negativ-Erfahrung einstecken musste. Wer mir hier im Grundsatz widerspricht, leugnet die Mechanismen der Ethologie.

Für den normalen Menschen übersetzt:

Sage ich zum Hund „ficki-ficki“ und er weiß, dass er daraufhin ficki-ficki mit mir machen darf, tanzt danach aufgeregt um mich herum, bis ich mich schließlich zu ihm auf den Boden setze und er sich an mir vergehen kann, ist dies als Beweis zu sehen, dass er

  1. der Sache sehr viel Positives abgewinnen kann.
  2. bislang der Sache mehr Positives als Negatives abgewonnen hat.

Versucht er hingegen mit Signalen der Unterwürfigkeit zu flüchten, musste er wohl überwiegend schlechte Erfahrungen mit diesem „ficki-ficki“ machen. Habe ich ihn zusätzlich stets mit Futterbelohnung bestochen, mag es sein, dass er die Aktion mit dem „f“ eigentlich überhaupt nicht mag, sie aber hinnimmt, um die Futterbelohnung zu bekommen.

Mit solch einem Experiment lässt sich schlüssig eingrenzen, welche Erfahrungen der Proband bislang mit dem Menschen in sexueller Hinsicht machte. Es lässt sich kontrollieren, ob der Hund unter menschlicher Sexualität leidet oder stark gelitten hat – oder sie aktiv anstrebt und einfordert. Damit ließe sich die generelle Vergewaltigungsthese widerlegen, ebenso wie die Vermutung, der Hund des Zoophilen litte grundsätzlich unter einer „sexuellen Benutzung“.

Resümee

Das Appetenzverhalten lässt den Hund aufgrund seines unbefriedigten sexuellen Triebstaues ungezielt nach einem Sexualpartner suchen. Die hohe Flexibilität (Ungenauigkeit) der auslösend wirkenden Schlüsselreizkombination, sowie später in der Handlungskette des Sexualverhaltens in Kombination mit dem hohen, inneren Antrieb lassen den Hund auch den Menschen als mögliches Objekt seiner Endhandlung erkennen – und ausprobieren. Bis hierhin kann die Einvernehmlichkeit auf Seiten des Hundes zu allen Handlungen als erfüllt betrachtet werden. Bislang wurde nur der Hund aktiv, bestenfalls der Mensch gegen seinen Willen benutzt.

Die Annahme dieser „Bitte um Sex“ vom Menschen, etwa durch die Vermittlung entsprechender taktiler Reize (schnöde gesagt: durch Fummelei) oder auch nur die ausbleibende Abwehr dieser Handlungen konditionieren den Hund nach wenigen Wiederholungen – oft schon nach dem ersten Mal! – auf die Möglichkeit zu sexuellen Handlungen am / mit dem Menschen.

Geht alternativ der Mensch aktiv auffordernd, etwa durch direkten Griff und Massage der Genitalien, auf den Hund zu und dieser akzeptiert diese Reize als auslösende Schlüsselreize zur Endhandlungskette seines Kopulationsverhalten, ist die Einvernehmlichkeit ebenso gesichert. Hundliches Sexualverhalten ist sehr flexibel und darf keineswegs als Reflexkette betrachtet werden, die automatisch und ohne Eingriffsmöglichkeit des Hundes ablaufen würde, wenn man nur die richtigen auslösenden Reize gesetzt hat. Auch im Falle eines unmissverständlichen Angebotes durch den Menschen ist man auf die Bereitschaft des Hundes angewiesen. Ist Willigkeit nicht vorhanden, weicht er einer solchen „direkten Anmache“ aus.

Dass dem Hund dieser artfremde sexuelle Kontakt offenbar dennoch ausreichend präzise zu seinen angeborenen Verhaltensweisen passt, ihn zudem ausreichend befriedigt, erkennt man daran, dass er diesen – egal ob von ihm gestartet oder erstmalig vom Menschen initiiert – meist alsbald selbst aktiv wieder anstrebt. Offenbar lässt sich diese nur scheinbar „so abartige Verbindung“ zum Hund mit dessen Verhaltensvorgaben, seine Möglichkeiten und Erwartungen sehr schlüssig vereinbaren. Die „Natürlichkeit“ im Verhalten des Hundes wird also wenig nachteilig berührt (wie andere Studien noch weitaus besser belegen).

Die Frage nach Einvernehmlichkeit wird an sich erst im fortdauernden Kontakt relevant. Ist die aufgestaute Triebigkeit beim Hund nach einigen Kontakten auf ein ausgeglichenes, nicht mehr störendes Ausmaß abgesunken und übersteigt die Libido des anderen Parts die des Hundes, mag es zu Überforderung des Hundes kommen. Man wird bei Verletzung der Einvernehmlichkeit jedoch rasch auf ablehnendes Verhalten, sexuelle Dysfunktionen oder gar aktive Abwehr stoßen. So kann letztlich die Einvernehmlichkeit selbst unter Einbezug der Problematik sexuellen Eigeninteresses des Menschen und des Abhängigkeitsverhältnisses des Hundes vom Menschen gewahrt bleiben. Hierbei wird Einvernehmlichkeit bestenfalls bis in den Bereich der Duldung hinein ausgeweitet. Wird selbst diese Duldung negativ überschritten, weiß der Hund, seinem Vergewaltiger das Leben schwer zu machen, zumindest aber den Spaß zu verderben.

Fazit

Das Bild des kleinen, gegen seinen Willen missbrauchten Hündchens darf als unrealistisch bewertet werden. Der Mensch, der den sexuellen Kontakt zu seinem Tier wünscht, ist auf Dauer vielmehr auf weitaus größere Kooperation im Zusammenleben angewiesen, als der „normale Hundehalter“. Er muss intensiver auf einen freundschaftlichen, weniger autoritären Umgang als Fundament seiner sexuellen Handlungen aufbauen. Bei grober und häufiger Verletzung der Einvernehmlichkeit verlöre er viele seiner sexuellen Möglichkeiten. Die Aussage, Einvernehmlichkeit könne generell nicht gegeben sein, ist beim Hund in dieser pauschalen Form schlichtweg falsch.

Wäre die Einvernehmlichkeit so häufig verletzt, wie dies die Zoo-Gegner gerne behaupten, müssten weitaus mehr Hunde deutliche Verhaltensauffälligkeiten mit sich herumtragen, als man dies real beobachten kann. Entweder ist also die Einvernehmlichkeit doch meist gesichert, oder die Auswirkungen nicht gegebener Einvernehmlichkeit sind nicht so gravierend, wie befürchtet. Meine Untersuchungen sprechen für die erste These.

Diese Zeilen wollte ich hier nur einmal so in den Raum stellen, da der Vorwurf der fehlenden Einvernehmlichkeit von den Zoo-Gegnern ohne jede wissenschaftliche Grundlage (die, wie mir Fachleute aus „diesen gegnerischen Reihen“ versicherten, derzeit gar nicht verfügbar sind!), ohne Beobachtungen oder Versuche aus der Praxis untermauert, folglich völlig unbewiesen hinausposaunt wird. Nicht jeder Zoo wird so zahm handeln, wie hier beschrieben. Doch das tut der Hund ebenfalls nicht! Hat mich doch schon mancher Rüde, trotzdem wir ein sexuell eingespieltes Team bildeten, nur weil ich mal drei Tage nicht verfügbar war, in aufgestauter Triebhaftigkeit beinahe totgerammelt, mir tiefe Biss- und Kratzwunden beigebracht. Weil ich – aufgrund zu vieler Zuschauer – vielleicht einmal nicht so konnte, wie ich es ihm gerne gegönnt hätte, der Hund da aber anderer Auffassung war … – und sich, weil der Stärkere, in der Folge einfach nahm was ihm „zustand“.

Datengrundlage

  • rund 1200 selbst stimulierte Rüden, Hündinnen und Kastraten beider Geschlechter
  • rund 400 nach meinen Vorgaben durchgeführte, von mir assistierte Stimulationen
  • an insgesamt rund 60 Hunden
Ursprünglicher Autor: d’r hundskrueppl