Autor: Zoophil

Urteil in Worms und PETA’s eigene Wahrheiten

Da wurde vor zwei Jahren eine Frau durch einen Whistleblower Denunzianten angezeigt, weil sie sich von ihrem Hund durch Lecken im Schritt sexuell stimulieren lies und den Fehler gemacht hat, dieses filmen zu lassen. Ob sie selbst oder jemand anderes, jedenfalls gerieten diese Filme wohl in Umlauf und wurden von dem Denunzianten an die wohlbekannte Tierquälerorganisation PETA Deutschland gemeldet.

Nun freut sich dieser fragwürdige Verein, dass die Frau wegen der sexuellen Handlungen verurteilt wurde. Nur … das ist falsch. Richtig ist, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl über 40 Tagessätze a 15 Euro (= 600 Euro) bestätigt hat [1] [2] [3]. Allerdings bezieht sich dieser Strafbefehl nur auf versuchte Verbreitung von Tierpornografie (§184a StGB).

Die von PETA und der Unterschichtenpresse wie Tag24 und BILD fälschlich kolportierte Behauptung, sie sei auch wegen der sexuellen Aktivitäten verurteilt worden, stimmt nicht. Wie auch, ist doch der einvernehmliche Geschlechtsverkehr nach deutschem Recht nicht verboten.

[1] Aktenzeichen 11 Cs 3100 Js 2524/18, Amtsgericht Worms
[2] SWR aktuell: Wegen versuchter Verbreitung von Tierpornografie verurteilt
[3] Wormer Zeitung (Paywall): 37-jährige zu Geldstrafe wegen Tierpornografie verurteilt

 

Lange Haftstrafe für versuchten Totschlag!

Es ist rund fünf Jahre her, als ein Mann, der in der lokalen Presse als „mutmaßlicher Pferdeschänder“ negativ konnotiert wurde, auf offener Straße niedergeschlagen wurde. Der Täter wurde nun zu achteinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt. Mit dem Strafmaß folgte das Landgericht im Prozess weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Opfer wurde durch Tritte und Schläge gegen den Kopf so schwer verletzt, dass er den Rest seines Lebens ein Schwerstpflegefall bleiben wird. Als Gutachter wurd der Neurologe Dr. Wolfgang Kloss zum gesundheitlichen Zustand des Opfers gehört. Er berichtete von traumatischen Hirnschädigungen, dessen Zustand sich seit viereinhalb Jahren nicht verbessert habe. „Er hat zwar die Augen geöffnet, aber das Bewusstsein ist weg. Da ist etwas abgeschaltet worden“, so die wörtliche Aussage des Mediziners. Weiter führte er aus, dass Patienten mit derartigen Verletzungen eine durchschnittliche Lebenserwartung von fünf Jahren hätten. Diese Zeit ist inzwischen fast verstrichen.

Leider wurde nicht weiter verfolgt, dass der Täter laut eigener Aussage von einem Pferdehalter zu der Tat angestiftet wurde. Er gestand, für die Tat 500 Euro erhalten zu haben. Obwohl ermittelt wurde, das es sich bei dem Anstrifter um den Pferdezüchter Heiko Missal handelt und entsprechende Messengernachrichten nachgewiesen werden konnten, wurde das Verfahren dahingehend eingestellt. Das ist insofern unverständlich, weil eine Verurteilung sowohl des Täters als auch des Pferdehalters wegen Auftragsmord angemessen gewesen wäre.

Der 34jährige Täter ist wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Der Mann hat die Hauptschule ohne Abschluss verlassen, keinen Beruf gelernt und mit 13 angefangen, Alkohol zu trinken. Spätestens seit er 18 war, soff er nach eigenen Angaben wie ein Loch, außerdem konsumierte er immer wieder Cannabis, Kokain und zuletzt auch Amphetamine. Schon als Jugendlicher wurde er sechs Mal verurteilt, hatte mehrere Schlägereien. Regelmäßig ist er als Ordner bei Kagida-Aufmärschen in Kassel mitmarschiert und hat dabei aus seinen faschististischen Ansichten und seiner Abneigung gegen „Kinderschänder, Ausländer und Flüchtlinge“ keinen Hehl gemacht. Weitere Gewalt- und Straftaten, unter anderem sexuelle Nötigung von Frauen, sind noch anhängig.

Unter dem Gesichtspunkt, um was für einen Gewalt- und Sexualstraftäter es sich handelt, ist es bemerkenswert wie dieser Sozialversager in gewissen „Tierschutz“-Kreisen als Held gefeiert wird.

Quellen:
HNA – Lange Haft für brutale Tat
HNA – Mann verprügelte für Geld angeblichen Pferdeschänder
HNA – Jetzt geht es auch um andere Straftaten

Wird nun Recht gesprochen?

Es ist bereits rund fünf Jahre, als ein damals 51 Jahre alter Mann auf offener Straße in Espenau fast tot geschlagen wurde. Dieser Mann stand im Verdacht, unerlaubt Pferdeställe betreten und dort sexuelle Handlungen mit Stuten begangen zu haben. Der Vorwurf, er hätte die Tiere gequält, konnte nie nachgewiesen werden. Alle Verfahren gegen den Mann wurden mangels Beweise eingestellt. Wir berichteten damals [1] [2].

Man sagt ja, dass die Mühlen der Justiz mitunter langsam mahlen. Bei dieser Tat wurde besonders langsam gemahlen. Obwohl der Täter zeitnah ermittelt und festgenommen wurde, muss er sich erst jetzt vor Gericht verantworten. Eigentlich unglaublich!

Der Täter, ein 34jähiger Mann, kann der rechten Szene zugeordnet werden und war seinerzeit einer der Köpfe von Kagida, dem fremdenfeindlichen und antisemitischen Kassler Ableger von Pegida. Neben dem Anschlag auf den in der Presse als „Pferdeschänder“ diffamierten Mann werden dem Täter noch weitere Taten, insbesondere weitere Körperverletzungen und auch eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen.

Theatralisch um Mitleid bettelnd erschien der Angeklagte im Rollstuhl. Zu den Vorwürfen schweigt er. Das ist sein gutes Recht und in Anbetracht der Beweise auch nicht nötig. Filmte er doch mit seinem Handy, wie er mit den Worten „Ich tue der Menschheit einen Gefallen“ das Opfer niederschlug und rund 30 Mal mit voller Wucht gegen Kopf und Körper trat. Anschließend ließ er sein bewustloses Opfer hilflos liegen.

Das Opfer wurde später mit schwersten Verletzungen gefunden und hat sich von dem Anschlag nicht erholt. Er ist seitdem schwerstbehindert, kann nur noch über eine Magensonde ernährt werden und wird bis an sein Lebensende ein Pflegefall bleiben. Ein Pfleger nannte ihn einen „lebenden Toten“.

Natürlich ist der Fall auch bei Zoophiliegegnern bekannt. Dort wird der Täter regelrecht gefeiert. Das festigt das Bild, das man schon lange von diesem Personenkreis hat [3].

Von der offensichtlichen Empathielosigkeit abgesehen, stellt sich die Frage, ob Sarah, Birgit, Irina, Sabine und Katja klar ist, dass ihr Held gerne auch mal Frauen betrunken macht, um sich dann an ihnen zu vergreifen? Ist den Damen die Schizophrenie klar, dass sie einen Vergewaltiger bejubeln?

Vermutlich nicht. So weit denkt man in solchen Kreisen nicht…

_____
[1] Brutale Selbstjustiz!
[2] War es versuchter Todschlag?
[3] Allianz gegen Zoophilie

Quelle:
HNA: Mann prügelt mutmaßlichen Pferdeschänder ins Koma: Jetzt geht es auch um andere Straftaten

Vollversagen eines „Tierschutzvereins“

Eigentlich sollte es bei dem Beitrag von gestern bleiben, denn da ist alles gesagt. Doch man muss eher sagen, es ist fast alles gesagt. Denn wenn man sich mit dem „Tier- und Naturschutzbund Berlin-Brandenburg e.V.“ befasst, findet man auch einen Spendenaufruf, mit dem für den Fortbestand eines „Tierlebenshofes“ gebeten wird.

Solche Gnadenhöfe sind eine ehrenwerte und unterstützenswerte Sache.

Um so mehr ärgert es, wenn dieser „Verein“ auf der einen Seite (inzwischen) 2.200 Euro Spenden für eine private Fahndung einsammeln konnte (und für die Auszahlung der Belohnung bürgt), man aber auf der anderen Seite jammert, dass ihr „Tierlebenshof“ schließen muss, weil man fast fünftausend Euro Schulden hat und trotz Spendenaufrufe noch rund zweitausend Euro fehlen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt, wen man weiß, dass es ein leichtes ist, wie in der rechtsradikalen Szene mal eben auf ein Pferd aufzuspringen, welches so emotional aufgeladen ist wie das Thema “ Tierschutz“. Wenn es mal nicht nur zum Eigennutz gemacht werden würde.

Da juckt es in den Fingern, mal beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, ob sich das mit der Gemeinnützigkeit vereinbaren lässt. Zumal es wohl so aussieht, dass die Schulden des Vereins nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge sind. Die Krankenkassen zu prellen ist nun mal kein Kavaliersdelikt, erst recht nicht, wenn das Geld verfügbar ist und man es lieber für die Befriedigung mittelalterlicher Moralvorstellungen verpulvern will. Da wird der Tierschutz ad absurdum geführt und man muss sich ernsthaft fragen, was in deren Köpfen vor sich geht.

Quellen:
Spendenaktion des Vereins
Jetzt 2.200 Euro Belohnung

Ein Interview und seine Folgen

Lange war es ruhig an der Öffentlichkeitsfront. Seit der großen Hysterie in Tierschutzkreisen in den Jahren 2007 bis 2013 kam das Thema „Zoophilie“ zur Ruhe. Tierschützer lehnten sich zurück, nachdem die damalige Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes Satz 13 im Paragraphen 3 einfügten. Damit war ( aus deren Sicht ) sichergestellt, dass zoosexuelle Handlungen unter Strafe standen. Auf der anderen Seite lehnten sich Zoophile auch zurück, weil spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2015 klar war, dass mit dem §3 Satz 13 TschutzG einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier nicht strafbar sind.

Vor ein paar Tagen hat der Stern bzw. dessen Ableger NEON eine rund dreißigminütige Videoreportage über Zoophilie herausgebracht. Ob und wie ausgewogen sie war, möge sich dazu jeder selbst ein Bild machen und soll nicht Thema dieses Artikels sein. Es ist allerdings festzustellen, dass Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung weiterhin wichtig ist, um das Thema nicht denjenigen zu überlassen, die mit Lügen ein verzerrtes und falsches Bild in der Öffentlichkeit zeichnen. Die Frage ist aber, wie man das macht und ob man nicht durch falsch platzierte Öffentlichkeitsarbeit leichtfertig nur erreicht, dass wieder mal ein Sturm der Entrüstung ausbricht, ohne das es einen Mehrwert für das Ansehen von Zoophilen gibt.

In Anbetracht der Tatsache, in welchen Zeiten wir inzwischen leben, musste natürlich kommen wie es gekommen ist. In den sozialen Medien, allem voran auf Facebook und Youtube, toben wieder die Wutbürger und überbieten sich gegenseitig in ihrem Hass und ihrer Hetze. So weit, so „normal“, kann man wieder mal an der dürftigen Intelligenz so mancher verzweifeln, die ohne zu hinterfragen oder nachzudenken gleich von Missbrauch und Vergewaltigung reden.

Man muss leider das Wort „Wutbürger“ benutzen, denn es passt nur zu gut. So wie sich die Wutbürger vor drei Jahren an der Flüchtlingskrise und derzeit an Greta Thunberg abarbeiten, handeln und agieren sie auch beim Thema Zoophile. Fakten weichen Meinungen und je negativer die Meinung, desto besser lässt sie sich heraus schreien.

Auch der „Tier- und Naturschutzbund Berlin-Brandenburg e.V.“ ist auf das Interview aufmerksam geworden und hat sich dazu hinreißen lassen, ein Kopfgeld mit einer beachtlichen Belohnung von immerhin 1.900 Euro auf „Torben“ auszuloben, um an seine Identität zu gelangen.

Dies ist natürlich in mehrfacher Hinsicht Mumpitz!

Zum einen gibt es nichts, was man dem Torben rechtlich vorwerfen kann. Es gibt zwar – wie erwähnt – einen Paragrafen im Tierschutzgesetz, aber der greift nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur im Falle von Vergewaltigungen. Dieses kann man Torben nun wirklich nicht vorwerfen. Jede Anzeige würde also ins Leere laufen.

Zum anderen ist es rechtlich fragwürdig, solche privaten Fahndungsaufrufe zu veröffentlichen. Das weiß man auch in diesem Verein, wie der Vorsitzende Gary Koch gleich zu Anfang in die Kamera stammelt: „Ich weiẞ nicht, sage ich jetzt ganz ehrlich, ob das legal ist das wir das machen, aber … ähm … ich lasse es jetzt einfach mal drauf ankommen…

Ja Gary, das ist nicht legal! Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht im Wilden Westen, wo jeder Sheriff spielen darf. Wo kommen wir hin, wenn jeder meint, gegen unliebsame Personen Belohnungen auszuloben. Es ist auch nicht zu vergleichen mit der Auslobung einer Belohnung im Rahmen einer polizeilichen Fahndung. Wie Herr Koch selbst feststellt, macht die Polizei hier – zu Recht – nichts! Dass das straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben kann, dürfte klar sein. Das haben nicht nur Aktivisten aus dem rechten Milieu lernen müssen, sondern auch schon so mancher selbsternannter Zoophilenjäger hat sich die Finger verbrannt. Ein gewisser Herr Thierfelder ist für seine Aktionen sogar schon in staatliche Obhutnahme genommen worden und wird demnächst wieder seine Luft durch Gitterstäbe genießen dürfen.

Daher sollten alle Zoophiliegegner und -jäger bedenken: Das Recht ist auf unserer Seite, nicht auf eurer!

Quellen:
Facebook – „Fahndung nach dem Tierschänder 1900,- € Belohnung“
Reportage von NEON auf Youtube
Reportage von NEON bei Stern

Weitere Informationen:
Was ist Zoophilie – Eine Erklärung
Rechtliche Situation in Deutschland

Clickbaiting von Nerds

Wie schon berichtet, ist im US-Bundesstaat Kentucky vor kurzem ein Gesetz in Kraft getreten, welches sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren verbietet. Das ist bedauerlich, denn es ist wieder ein Rückschritt im Sinne der Menschenrechte und wenn man sich die Gründe betrachtet, warum es zu diesem (und vielen anderen, ähnlichen Gesetzen) kam, dann muss man auch feststellen, dass das nichts mit Tierrechten zu tun hat. Es handelt sich dabei lediglich um neopuritanische Weltansichten, die sich in der Gesellschaft mehr und mehr durchsetzen.

Selbstverständlich blieb das auch unseren rechtsdrehenden Zoophiliehasser im Fratzenbuch nicht verborgen und es wurde sich mit dem üblichen menschenverachtendem Duktus darüber gefreut. Da das an der Presse ansonsten klanglos vorbei gegangen ist, verlinkten die Hetzer auf den Artikel von „WindowsUnited“, einer Seite, die sich eigentlich nur mit Betriebssystem Windows beschäftigt. Das erstaunt ein wenig, aber ok, warum soll so eine Seite nicht auch mal über themenfremde Dinge berichten.

Schon mehr erstaunt der Duktus, mit dem darüber geschrieben wird. Das fängt bei der Überschrift an und endet damit, dass man (ohne die Quellen zu nennen) bei der amerikanischen Boullevardjournaille abschreibt. Wenn man ausblendet, das es sich bei „WindowsUnited“ um ein Technikblog handelt, könnte man diesen Artikel auch bei der BLÖD oder anderen Nachrichtenportalen wie TAG24 oder news.de vermuten, welche bildungsferne Unterschichten ansprechen.

Anhand der Kommentare fällt aber auf, dass viele Leser offenbar nicht so doof sind wie der Autor wohl vermutete. Nur ein Leser lässt sich auf das Unterschichtenniveau herunter und schwurbelte von „geisteskrank“. Viele Leser fragten, was das Thema auf so einer Seite zu suchen hat. Bemerkenswert ist aber, dass es mehrere Beiträge gibt, in denen man sich über das plumpe Niveau des Artikels echauffiert und das Thema und die Verbote kritisch hinterfragt.

Einige Zitate dazu:

Leser „gast“:
In einer Zeit, in der Dutzende „sexuellen Identitäten“ gesallschaftlich akzeptiert sind, halte ich es zumindest problematisch hier mit absoluten Tabus in der Diskussion zu agieren bzw. absolute Verbote auszusprechen. Die zentrale Frage hier ist nämlich nicht der persönliche Geschmack oder irgendwelche individuellen Ekelschwellen, sondern tatsächlich ob konsensualer, gewaltfreier Sex zwischen Mensch und Tier in spezifischen biologischen und emotionalen Konstellaltionen möglich ist. Ich persönlich tendiere dazu, das zu bejahen.

Leser „Xinux“:
Zoophile Menschen werden somit allerdings unter Generalverdacht gestellt, da offenbar auch freiwillige sexuelle Kontakte zwischen Tier und Mensch unter Strafe gestellt werden. Sorry, aber so einfach ist das Thema nicht.

Leser „person“:
Etwas als abnormal/gestört/barbarisch zu beschreiben ist sehr einfach, aber gleichzeitig durch sie vorgebildete Meinung auch sehr unwissenschaftlich und aus meiner Sicht nicht seriös – es gibt verschiedene Veranlagungen, Interessen und Bedürfnisse, die wir zum Teil aus anderen durch den Großteil der Gesellschaft akzeptierten Werte-/Moralvorstellungen nicht befriedigien lassen wollen. Wenn man das Thema mal weiterdenkt könnte man sich zum Beispiel fragen, weshalb wir sexuelle Handlungen mit Tieren verurteilen während wir Massentierhaltung sowie die Tötung von Tieren zur Nahrungsproduktion oder bspw. zur Produktion von Kleidung tolerieren. Wie können wir also mit dem Finger auf solche Personen zeigen, wenn wir selber an anderer Stelle Tierquälerei spwie generell deren Tötung fördern, ist das nicht heuchlerisch und einfach nur falsch??

Scheinbar ist den Betreibern der Seite irgendwann wohl aufgefallen, dass ihre Rechnung nicht aufging und die Reaktionen mehrheitlich anders ausgefallen sind als erhofft. Dabei machen sie nicht einmal einen Hehl daraus, welche Intention sie hatten. So schreibt „Königsstein“, Mitinhaber der Seite, unverholen: „Ok, wir haben es vielleicht auch provoziert mit diesem Artikel…„. Und wenig später wurde ein weiterer kritischer Beitrag des Lesers „gast“ schlicht gelöscht. Nicht sehr souverän!

Wollen wir hoffen, dass es der einzige dumme Artikel auf dieser Seite bleibt und man dort in Zukunft wieder über die Unzulänglichkeiten, Probleme und Fehler von Windows berichtet. Oder besser noch, man wird vernünftig und rät allen, ein echtes Betriebssystem zu benutzen. Ubuntu ist so schön schick und benutzerfreundlich. Und vor allem, es funktioniert 🙂

Quelle:
Artikel in WindowsUnited
Der Artikel als PDF

Neopuritanismus in den USA

Ein weiteres Land, genauer gesagt, ein weiterer Bundesstaat in den USA fällt. Nun hat auch Kentucky ein Gesetz erlassen, dass sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren verbietet [1]. Dabei wird, wie fast immer, nicht differenziert zwischen sexueller Gewalt und einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Das es den zwischen Mensch und Tier gibt, ist unstreitbar und kann als wissenschaftlich gefestigte Meinung gesehen werden. Entsprechend erklärt sich auch die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Gesetzeslage [2].

Der Trent, sexuelle Spielarten und Neigungen bzw. Orientierungen wieder zu sanktionieren, ist ein weltweiter Trent. Aber wie so oft, sind auch hier die USA wieder Vorreiter. Der neopuritanische Trend, der in dem Land voran schreitet, ist unübersehbar. Und es trifft bei weitem nicht nur zoophile Menschen. Die Aggressivität, wie zum Beispiel Abtreibungsgegner in den USA auftreten, ist erschreckend. Selbst vor Mordanschlägen gegen Ärzte wird nicht zurück geschreckt. Und es kommt beim Gesetzgeber an: Trump lobt Abtreibungsgegner (was die scheinheiligen Pfaffen von evangelisch.de freut).

Auch andere erschreckende Auswüchse sieht man dort. Im Bundesstaat Georgia denken republikanische Hetzer allen Ernstes darüber nach, Abteibungen mit der Todesstrafe zu sanktionieren und auch Fehlgeburten sollen strafbar werden! Dagegen sind die Ideen der Republikaner in Texas, zukünftig das onanieren mit 100$ zu bestrafen, fast noch harmlos.

Man kann also festhalten, dass es den Gesetzgebern in den amerikanischen Bundesstaaten überhaupt nicht um Tierschutz oder gar Tierwohl geht. Alle Gesetzesinitiativen der vergangenen Jahre kamen ausschließlich durch neokonservative Strömungen und Lobbyisten zustande, die bei ebenso konservativen Politikern offene Türen einrannten. Es ging ausschließlich darum, uralte christliche Moralvorstellungen durchzusetzen.

Leider schwappen solche „Modeerscheinungen“ regelmäßig nach Europa. Auch wenn man in Europa seit dem Ende des kalten Krieges einen verstärkten Antiamerikanismus wahrnehmen kann, beschränkt sich dieses in erster Linie auf politisch-militärische Aspekte. In kulturellen und gesellschaftlichen Fragen wird jedoch zu selten hinterfragt, ob die USA als Ideal taugen. Egal welche wirtschaftliche Macht die USA auch haben, die gesellschaftlichen und demokratischen Defizite sind offensichtlich und taugen nicht als Vorbild.

Zum Glück ist man als zoophiler Mensch in Deutschland, allen Ressentiments zum Trotz, noch auf einer verhältnismäßig sicheren Seite. Der Besitz von Tierpornografie ist ebenso straffrei wie einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit Tieren [3]. Wollen wir hoffen, dass das so bleibt…

Quellen:
[1] Kentucky finally outlaws beastiality
[2] Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts
[3] Rechtliche Situation in Deutschland

Das Ende des Beastforums – Ein Kommentar

Eine Ära ist zu Ende gegangen, das Beastforum wurde am 15. Februar 2019 geschlossen. Es war eins der ältesten noch existierende internationalen Foren. Nur das deutsche Tlover Forum ist noch älter (und existiert immer noch).

So manch einer denkt sich, dass das kein Verlust ist. Die Art und Weise, wie im Beastforum mit Usern umgegangen wurde, war in der Tat fragwürdig. Mitglieder, die sich durch die Anzahl ihrer Beiträge einen Rang erarbeitet hatten, waren plötzlich gesperrt; Frauen, die sich hilfesuchend an die Administratoren wandten, weil persönliche Daten veröffentlicht wurden, ließ man Regen stehen und – von allem wohl am schlimmsten: So manches fragwürdige Bild oder Video, das Tierquälerei zeigte, wurde nicht gelöscht. Ja, man kann durchaus sagen, das Beastforum war nicht unbedingt vorzeigbar.

Doch, und das darf man halt nicht verschweigen, war das Beastforum das größte und wohl bekannteste Forum. Die Anzahl der registierten Mitglieder war im sechstelligen Bereich und täglich besuchten hunderte die Seite. Es war der Treffpunkt für unzählige zoophile Menschen. Auch wenn sich so manch einer wohl nur wegen der Pornos dort hin verloren hat, war es die größte Community und es haben sich über die vielen Jahre zigtausende Verbindungen und Freundschaften gebildet. Von dort aus begaben sich viele in andere Foren, die nicht so „verrucht“ waren.

Warum das Forum nun geschlossen wurde, ist nicht bekannt. Die Betreiber begründeten die Schliessung mit dem finanziellen Aspekt, den sie nicht mehr aufbringen können. Ich halte den Grund für vorgeschoben, da die genannten Beträge maßlos überzogen waren. Zugegeben, einen Offshore-Server zu betreiben, mit dem man den Traffic und das Datenvolumen eines Beastforums stemmen kann, ist nicht billig. Aber wir reden hier über einige hundert Dollar im Monat und nicht über tausende. Vielleicht waren es wirklich die Kosten, oder aber die Betreiber hatten einfach keine Lust mehr. Die Forensoftware war uralt, vermutlich gab es dafür keine Patches mehr und wer weiß, ob die Migration auf eine modernere Software überhaupt möglich war.

Man kennt die wirklichen Gründe nicht!

Und damit kommen wir zu einem der Gründe, warum ich darüber schreibe. So hat der ZETA-Verein (dessen wenige noch verbliebende Mitglieder ihr Grüppchen für wichtiger halten als es in Wirklichkeit ist) einen Blogartikel darüber geschrieben. Das ist ansich noch nichts schlimmes und normalerweise kaum der Rede wert.

Allerdings strotzt dieser Artikel so sehr vor Unwahrzeiten, haltlosen Mutmaßungen und einer guten Portion Angstmacherei, dass ein Rant vonnöten ist.

Es wird ins Blaue hinein geraten, über die „mutmaßlichen Einnahmen“ spekuliert und pauschal mehr oder weniger alle Besucher der Seite als herzlose Tierficker hingestellt („bedienen, anbieten und treffen“). Das trieft es vor Heuchelei, wenn man bedenkt, wie viele ehemalige und auch so manches noch aktives Mitglied sich auf dem Beastforum getummelt und mit den tollsten Geschichten unterhalten hat. So den moralischen Zeigefinger zu heben stinkt!

Entsprechend sind auch die Reaktionen von Zoos, die den Artikel gelesen haben:


Man mag über die moralinverbrämte Schwurbelei noch schmunzeln, aber die Spekulationen über einen Hackerangriff sind schlicht aus der Luft gegriffen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür und mit gesundem Menschenverstand kann man sich denken, dass die Art und Weise, wie das Forum geschlossen wurde, dagegen spricht. Wäre dem wirklich so, wie der ZETA-Autor unkt, dann wäre das Forum von hier auf jetzt ohne Ankündigung verschwunden.

Zugegeben, man kann ebenso nur Vermutungen anstellen, warum der Verein einen Artikel produziert, in dem nichts haltbares steht und der komplett auf Quellen und Belege verzichtet. Man könnte jedoch zu dem Schluss kommen, dass man einfach nur Angst schüren will, in dem man mit den Schlagwörtern „Hackerangriffe“, „Veröffentlichung persönlicher Daten“ und „strafrechtliche Verfolgung“ eine Verschwörung impliziert, die – auch wenn es so nicht geschrieben steht – auch den einfachen User treffen könnte. Will man also Angst bei den Menschen schüren, die das Beastforum besucht haben? Wer weiß…

Der ehrlichste Satz des ZETA-Artikels jedenfalls lautet „Mehr als Spekulationen können wir auch nicht liefern,…“. Stimmt und über den Rest kann man nur den Kopf schütteln.

Es war einmal …

… in einem Land, das sich rühmt, eines der besten Rechtssysteme unter den demokratischen Staaten zu haben -Deutschland. Und auch in diesem Land gibt es Defizite.

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2012 gab es einige Veränderungen, die weitreichende Auswirkungen auf den Tierschutz hatten. Im Zusammenhang mit dieser Seite ist natürlich der § 3 Satz 13 TSchG bemerkenswert, der neu eingeführt wurde und sexuelle Akte mit Tieren regelt (siehe dazu auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 08.12.2015 – 1 BvR 1864/14 [1]).

Für das Tierwohl bedeutender waren jedoch die Änderungen, die sich für die Agrarindustrie ergaben, vor allem für Schweinezucht- und -mastbetriebe. So ist es auch noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts in einem Land, in dem Tierrechte sogar in der Verfassung stehen (Artikel § 20a GG), üblich, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Also im Klartext, es werden den jungen Tieren ohne Betäubung die Eier abgeschnitten. Jederman(n) kann sich sicher gut vorstellen , welche höllischen Schmerzen das bedeuten muss.

Warum will man Eber kastrieren? Nun, weil das Fleisch einiger Eber nach Eber riecht. Etwa 30% aller Menschen nehmen beim Erhitzen von Eberfleisch einen unangenehmen, urinartigen Geruch war. Verursacht wird dieser Geruch durch Androstenon und Skatol, welches im Hodengewebe von Ebern gebildet wird [2].

Mit der oben genannten Änderung des Tierschutzgesetzes sollte es verboten werden, Ferkel weiterhin betäubungslos zu kastrieren. Die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner feierte das Gesetz als großen Fortschritt.

Der sogenannte Fortschritt war aber in Wirklichkeit vor allem grandiose Lobbyarbeit. Landwirtschaftsverbände erreichten, dass es für die Ferkelkastration eine Übergangsfrist geben sollte. Ausgehandelt wurde im Agrarausschuss eine Frist bis zum 01. Januar 2017. Beschlossen wurde dann von CDU/CSU und FDP sogar eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2019 [3][4].

Inzwischen sind wir im Jahr 2019. Ist also jetzt alles gut für Masteber, die ihr kurzes, trostloses Leben in einem Mastbetrieb fristen müssen? Nein, leider nicht. Nicht nur, weil die geplanten Änderungen im Rahmen des „Tierwohl-Label“ der heutigen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein zynischer Witz sind. Sondern auch, weil unsere Bundesregierung Ende des letzten Jahres beschlossen hat, die Übergangsfrist um weitere zwei Jahre zu verlängern [5].

Begründet wurde es damit, dass es vor allem für kleinere Betriebe keine „marktgängigen oder praktikable Alternativen“ gäbe [6].

Das ist allerdings Mumpitz. Diese gibt es natürlich. Man kann die Eberferkel vor dem Eingriff lokal betäuben oder gegen den Ebergeruch impfen, die sogenannte Immunokastration („chemische Kastration“) [7]. Beides kostet natürlich Geld. Nicht viel, nur einen geringen zweistelligen Betrag. Aber in einem Land, dessen Bürger erwarten, dass Fleisch ein billiges Massenprodukt ist, sind selbst 15 Euro mehr pro Schwein zu viel.

Und das in Deutschland, in dem seit Jahren erbittert über ein paar Mikrogramm Stickoxide mehr oder weniger in der Stadtluft gestritten wird, aber die Schmerzern von Millionen Ferkeln total egal sind.

Quellen:
[1] https://www.zoophil.org/klarstellung-des-bundesverfassungsgerichts/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Ebergeruch
[3] https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/koalition-beschliesst-aenderungsantrag-zur-tierschutznovelle-9542866.html
[4] https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/ferkelkastration-erst-2019-und-kein-brandzeichenverbot-9601553.html
[5] https://www.zeit.de/2018/46/ferkelkastration-betaeubung-tierrechte-union-spd-bundestag
[6] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/ferkel-kastration-ohne-betaeubung-connemann-cdu-bauern
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Immunokastration#Immunokastration_in_der_Schweinemast

Grundsätzliches Kastrationsverbot bei Hunden

Die Kastration des Hundes bedeutet die operative Entfernung der  Hoden bei Rüden und der Eierstöcke (teilweise zudem die Gebärmutter) bei Hündinnen. Beide Geschlechter verlieren durch die Kastration ihre Fortpflanzungsfähigkeit. Die Kastration ist nicht zu verwechseln mit der Sterilisation.

Bei der Kastration handelt es sich folglich um die Entfernung von Organen. Dies ist gemäß dem Amputationsverbot § 6 Abs. 1 S. 1 TierSchG bei Wirbeltieren, zu welchen auch der Hund zählt, grundsätzlich verboten.

Bei der Kastration wird dem Hund ein irreversibler Schaden, nämlich der endgültige Verlust seiner Fruchtbarkeit, zugefügt. Bei der operativen Entfernung empfindet der Hund zudem Wundschmerzen und ist leidensfähig. Und wenn man sich einmal mit den aktuellen Studien zur Kastration auseinandergesetzt hat, dann weiß man, was die Kastration einem Hund „antun“ kann. Die möglichen Nebenwirkungen der Kastration, insbesondere der Frühkastration gehen weit über Gewichtszunahme, Inkontinenz und Fellveränderung hinaus.

Erlaubt sind medizi­nische Eingriffe in den Körper eines Tieres, also etwa seine Kastration, im Einzelfall nur dann, wenn eine tierärztliche Indikation vorliegt. Erlaubt sind Kastra­tionen auch, wenn die unkon­trol­lierte Fortpflanzung eines Tieres verhindert oder, wenn tierärztliche Bedenken dem nicht entge­gen­stehen, ein Tier zu seiner weiteren Nutzung oder Haltung unfruchtbar gemacht werden soll (§ 6 Abs. 1 Nr.5 des TierSchG).

Frei laufende Katzen beispielsweise pflanzen sich unkontrolliert fort, weswegen sie nach der bestehenden Rechtslage kastriert werden dürfen. Daher haben auch viele Gemeinden verfügt, dass Katzenhalter, die ihr Tier nach draußen lassen, dieses vorher von einem Tierarzt kastrieren lassen müssen.

Für Haushunde gelten demgegenüber andere Regeln. Bei Famili­en­hunden, die in geord­neten Verhältnissen lebten, ist eine Fortpflan­zungs­kon­trolle bereits mit weniger tief greifenden Eingriffen möglich. Nur Hunde, die etwa wiederholt damit aufgefallen sind, dass sie unerlaubt Hündinnen belegt haben, dürfen kastriert werden. Das sind jedoch Ausnahmen, zumal Tierhalter nach den Vorgaben vieler Gemeinen dazu angehalten sind, ihre Hunde an der Leine zu führen und Hunde daher nicht unkontrolliert frei herumlaufen dürfen.

Auch Tierüberlas­sungs­verträge aus Tierheimen, die die Kastration eines Hundes verbindlich fordern, sind vertrags­rechtlich bedenklich und in ihrer Ausge­staltung oft unwirksam.

So hat das Amtsge­richt Alzey festge­stellt: Die Durchführung der Kastration bei einem Hund wider­spreche § 1 des TierSchG, da dem Tier „ohne vernünftigen Grund“ weder Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Liege für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffs­risiko vor, verbiete sich ein solcher Eingriff ohnehin (AZ: 22 C 903/95).

Es ist also § 1 S. 2 TierSchG zu beachten. Danach darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Wer also einen Hund ohne medizinische Indikation kastrieren lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und macht sich strafbar. Dass eine medizinische Indikation vorliegen muss, spiegelt den Fakt wider, dass jeder operative Eingriff, ob schwierig oder für die behandelnden Tierärzte reine „Routine“, Risiken in sich birgt, die man dem Tier zu Liebe nach Möglichkeit vermeiden sollte.

Häufig angeführte Gründe der Hundehalter für eine Kastration sind ausgeglichenes Verhalten, verbesserter Gehorsam, verminderte Aggressivität und Pflegeerleichterung. Bei diesen und ähnlichen Begründungen äußert der Hundehalter sein menschliches Interesse an größtmöglicher Bequemlichkeit. Dagegen steht allerdings das „Recht“ des Hundes auf körperliche Integrität. Wendet man oben genannte Ausführungen, so kommt man zu dem Ergebnis, dass das „Recht“ des Hundes an seiner körperlichen Integrität das Interesse des Halters überwiegt.

Dem Hundehalter, der sich ein Hund aus reiner Liebhaberei anschafft, sind alternative Maßnahmen größtenteils zumutbar, da solche Anstrengungen vor dem Kauf eines Hundes kalkuliert werden können und mit dem Hobby der Tierhaltung einhergehen.

Die Kastration eines Hundes ist somit nach der Einschränkung aller Ausnahmenormen in Deutschland in nur in wirklich ganz wenigen Einzelfällen erlaubt. Dies sollte jedem Hundehalter bewusst sein. Selbstverständlich verstoßen auch Tierärzte gegen das Tierschutzgesetz, soweit sie ohne medizinische Indikation Hunde in Deutschland kastrieren. Ebenso steht der Kastrationswahn in Tierheimen im Hinblick auf die genannten Argumente auf wackeligen Beinen.


Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung zweier Artikel von Rechtsanwalt Andreas Ackenheil und Rechtsanwältin Susan Beaucamp.