Kriminalisierung der Zoosexualität

Warum keine pauschale Kriminalisierung von Zoosexualität?

Diese Frage wird seit einigen Jahren zum Teil hitzig und emotional geführt. Dabei finden sich oft kaum sachliche Argumente, wenn es um eine Begründung geht. Trotzdem oder deswegen hat der Gesetzgeber Jahr 2013 einen Paragraphen ins Tierschutzgesetz gebracht, das Zoophilie unter bestimmten Umständen wieder unter Strafe stellt.

Gewalt gegen Tiere – auch in sexuellem Kontext – war schon immer strafbar

  • Tiere wurden schon immer durch § 17 Tierschutzgesetz geschützt, wodurch ganz ungeachtet der Motivation jede Tierquälerei unter Strafe gestellt ist. Sobald dem Tier Leid zugefügt wird, konnte dieses  also schon immer geahndet werden.
  • Unter “Leid” ist nicht nur körperlicher Schmerz, sondern auch seelischer Schmerz zu verstehen (Verhaltensstörungen wie Apathie, Angst, Aggression usw.). Es kann also nicht nur geahndet werden, wenn das Tier z.b. geschlagen oder anderweitig grob behandelt wird, sondern auch, wenn es seelisch gequält wurde und mit Verhaltensstörungen auf die Erlebnisse reagiert.

Es ist falsch, Zoosexualität mit der Vergewaltigung von Tieren gleichzusetzen

  • Sex bedeutet nicht Leid! Die Natur hat den Geschlechtstrieb so entwickelt, dass seine Ausübung sowohl männlichen als auch weiblichen erwachsenen Lebewesen grundsätzlich Spaß macht, wenn es in gegenseitigem Einvernehmen geschieht. Bei positiven Erfahrungen versuchen sie, diese zu wiederholen – das sichert das Überleben der Art. Allerdings sind Mensch und Tier nicht permanent paarungsbereit. Wird im Rahmen der Zoosexualität ein Tier zur Erduldung sexueller Handlungen gezwungen, so fällt dies unter § 17 Tierschutzgesetz (siehe oben) und ist strafbar.
  • Nur in sehr wenigen Fällen ist sexueller Mensch-Tier-Kontakt auf Zwang oder gar Gewalt von Seiten des Menschen zurückzuführen. In solchen Fällen spricht man von Zoosadismus. Zoophile distanzieren sich ausdrücklich von jeder Form von Gewalt gegen Tiere. Womit ist es zu rechtfertigen, die gesamte Gruppe der Zoosexuellen aufgrund von Randerscheinungen zu kriminalisieren?
  • “Sexuelle Orientierung” bedeutet nicht, dass Geschlechtsverkehr eine vorherrschende Rolle einnimmt. Genau wie bei allen anderen sexuellen Orientierungen gibt es auch unter Zoosexuellen Paare, welche nur wenig oder sogar keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben.
  • Zoosexuelle Handlungen bestehen nicht nur aus der Penetration des Tieres durch den Menschen. Es kommen – und das vermutlich sogar in der Mehrzahl der Fälle – auch andere Konstellationen vor:
    • Penetration des Menschen durch das Tier
    • Oralverkehr von Seiten des Menschen und/oder des Tieres
    • Masturbation

Speziesübergreifender Geschlechtsverkehr ist nichts Ungewöhnliches

  • Tiere, die der Mensch seit Urzeiten domestiziert hat, sehen den Menschen als Rudel-/Herdenmitglied – der Schritt zum Sexualpartner ist daher naheliegend.
  • Sowohl bei domestizierten als auch bei wild lebenden Tieren ist speziesübergreifender Geschlechtsverkehr zu beobachten und hinreichend dokumentiert.
  • Speziesübergreifender Geschlechtsverkehr unter Tieren wird nicht als Vergewaltigung betrachtet – warum soll es zwingend eine Vergewaltigung sein, sobald der Mensch involviert ist?

Es ist falsch, dass das Tier über keine Kommunikationsmöglichkeiten verfügt, also keine Zustimmung oder Unbehagen zum Ausdruck bringen kann

  • Es ist wahr, dass Tiere nicht der menschlichen Sprache mächtig sind oder sie in vollem Umfang erfassen können.
  • Tiere können allerdings auch ohne Worte sowohl untereinander als auch mit Menschen kommunizieren, nämlich durch:
    • Laute (Knurren, Bellen, Fauchen, Winseln, Schnauben, Wiehern, …)
    • Körpersprache
    • Mimik
  • Tiere können sich uns Menschen auch sonst verständlich machen bzw. wir ihr Verhalten korrekt interpretieren, wenn sie z.B. Hunger und Durst haben, Gassi gehen wollen, müde sind, (nicht) gestreichelt werden wollen, keine Lust auf den Tierarzt haben, nicht die Krallen gestutzt oder eine Spritze verpasst bekommen wollen, nicht geschlachtet werden wollen usw. Warum soll diese Kommunikation plötzlich unmöglich sein, sobald es um Sexualität geht? Warum soll der Mensch nicht erkennen können, ob ein Tier gerade paarungsbereit ist oder sexuelle Handlungen (oder Handlungen im Allgemeinen) nur mit Unbehagen erduldet?

Das Tier kann von einer sexuellen Beziehung zum Menschen profitieren

  • Man darf nicht außer Acht lassen, dass es um erwachsene Tiere geht. Diese verfügen sehr wohl über eine entwickelte Sexualität, die sie ausleben können und wollen. Erwachsene Tiere sind keine asexuellen Plüschpuppen!
  • Die Auslebung des Sexualtriebes führt zum Abbau von sexuellem Druck, zu Entspannung, weniger Aggressivität und mehr Ausgeglichenheit. Masturbation ist aus diesem Grund ein gängiges Ausbildungshilfsmittel, welches von professionellen Trainern eingesetzt wird.

Oft geht die Initiative vom Tier aus

  • Wie bereits oben erwähnt, wird der Mensch von den Tieren, die er seit Urzeiten domestiziert hat, als Rudel- bzw. Herdenmitglied angesehen. So kommt es auch nicht selten vor, dass Tiere den Menschen umbalzen oder regelrecht “anbaggern”. Da es sich in unserem Kulturkreis allerdings nicht gehört, in der Öffentlichkeit sexuelles Verhalten zu zeigen und tierische Sexualität ohnehin als peinlich empfunden wird, wird bei Tieren entsprechendes Verhalten schon oft in seinen Anfängen unterbunden oder es wird durch Kastration die gesamte tierische Sexualität ausgeschaltet.
  • Wie schon beschrieben, kommen zwischen Mensch und Tier nicht selten auch sexuelle Praktiken vor, in denen das Tier die aktive und der Mensch die passive Rolle einnimmt. Kann in solchen Konstellationen überhaupt von Missbrauch oder Vergewaltigung die Rede sein? Kann ein Tier tatsächlich leiden, wenn es von sich aus aktiv handelt, indem es beispielsweise leckt oder penetriert?

Auch in der Tierzucht finden Formen der Masturbation und Penetration Anwendung

  • In der Tierzucht ist der sogenannte Natursprung heute sehr rar geworden. Sehr häufig werden männliche Tiere durch Zuhilfenahme von Phantomen, durch manuelle Masturbation oder gar mittels analer Stimulation der Prostata abgesamt und weibliche Tiere durch das Einführen entsprechender Hilfsutensilien besamt. Oft werden die Tiere dazu festgebunden, um sich nicht wehren oder weglaufen zu können und nicht selten ist dabei auch Gewalt oder gar die Narkotisierung der Tiere von Nöten.
  • Wir Zoophilen möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir derartige Handlungen an Tieren aufs Strengste verurteilen, da bei Festbinden, Gewaltanwendung, Narkotisierung usw., die Freiwilligkeit des Tieres und insbesondere auch sein Gefallen an den stattfindenden Handlungen nicht gegeben sein kann.
  • Ferner stellt sich die Frage, womit ist es zu rechtfertigen, dass sexuelle Handlungen an Tieren in Ordnung sind, wenn sie aus kommerziellen Gründen erfolgen (z.B. Rassezucht von Haustieren, Massenproduktion von billigem Fleisch und anderen tierischen Erzeugnissen). Hierbei wird als unwichtig angesehen, ob das Tier diese Handlungen nur erduldet oder zur Erduldung gezwungen werden muss. Jedoch stehen beidseitig einvernehmliche Kontakte, die sowohl dem Menschen wie auch dem Tier sexuelle Befriedigung verschaffen, unter Strafe. Hier ist es offensichtlich, dass die Motivation hinter dem Verbot zoosexueller Handlungen die ist, “unanständig” angesehene Handlungen zu unterbinden.
  • Für das Tier stellt sich nicht die Frage, was die Motivation des handelnden Menschen ist. Für Tiere ist einzig und allein relevant, ob es die Handlungen als angenehm empfindet und mit ihnen einverstanden ist.

Der Standpunkt, von dem aus Zoophiliegegner eine Kriminalisierung sexueller Mensch-Tier-Kontakte fordern, ist grundlegend falsch:

  • Es sollte nicht danach geurteilt werden, ob beispielsweise das Tier aktiv penetriert wird oder ob der Mensch dabei sexuelle Befriedigung verspürt. Viel mehr sollte von Bedeutung sein, wie das Tier den Sexualkontakt empfindet, also ob es damit einverstanden ist; oder ob es die Handlungen mit Unbehagen über sich ergehen lässt oder gar mit Gewalt dazu gezwungen wird.
  • Warum sollen sexuelle Mensch-Tier-Kontakte unter Strafe gestellt werden, in denen das Tier Spaß daran hat? Wozu soll ein gesonderter Paragraph dienen, wenn nicht dazu, um eine subjektive Moralvorstellung in Stein zu meisseln?

Quelle: ZETA-Verein