Warum Fencehopper ein No-Go sind

Der versuchte Totschlag im Juni an einem zoosexuellen Mann in Espenau, der rund zwei Monate davor auf frischer Tat in einem Pferdestall erwischt wurde, polarisiert auch innerhalb der zoophilen Community. Durchaus zu Recht haben sogenannte „Fencehopper“ keinen guten Ruf. Die meisten Zoophilen lehnen ein derartiges Vorgehen ab.

Unter Fencehopping versteht man das Betreten von fremden Grundstücken (Gärten, Koppeln, Weiden, Ställe, etc.) ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers in der Absicht, mit den dort befindlichen Tieren in Kontakt und ihnen (meistens) körperlich näher zu kommen.
Neben der Gefahr der sozialen Ächtung im persönlichen Umfeld ist Fenchopping eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann (Antragsdelikt) und somit für den Fencehopper rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das widerrechtliche Betreten eines fremden Grundstücks kann nach §123 StGB als Hausfriedensbruch geahndet werden. Wenn Tiere zu schaden kommen, wird dieses gemäß §17 Tierschutzgesetz als Tierquälerei und ggfl. auch nach §303 StGB als Sachbeschädigung geahndet.

Den meisten Fencehoppern muss man unterstellen, dass sie es nur zur eigenen sexuellen Befriedigung tun. Zoophile, die sich auch emotional zu einem Tier in einem fremden Stall hingezogen fühlen, dürften eher die Ausnahme sein. Es ist allerdings auch so, dass es Zoophile gibt, die sich zu Pferden hingezogen fühlen, aber keine Möglichkeiten haben, ein eigenes Pferd zu halten. Unter diesen Zoo’s dürfte es einige geben, die schon mit dem Gedanken gespielt haben, fencehopping zu begehen. Zum Glück sind die meisten jedoch anständig genug, es bei dem Gedanken zu belassen.

Es sind auch immer wieder Vorfälle mit Fencehoppern, durch die das Thema Zoophilie negativ in die Öffentlichkeit dringt. Die Presse springt darauf an und wirft Fencehopper mit Pferderippern in einen Topf. Für Tierhalter ist es eine unerträgliche Situation, wenn jemand auf Weiden oder in Ställe eindringt. Man kann nicht wissen, ob jemand nur schmusen, kuscheln oder vielleicht auch Sex will oder ob es ein Sadist ist, der sein Verlangen nach Gewalt ausleben will.

Das Fazit kann daher nur sein, dass Fencehopping unter keinen Umständen gutzuheißen ist. Es gibt keine Gründe dafür, aber genügend, die dagegen sprechen. Zoophilen, die Fencehopping für eine tolerabele Alternative halten, weil man sich kein eigenes Tier halten kann, muss gesagt werden, dass man halt sein Leben so umstellen muss, dass es möglich wird. Jeder zoophile Tierhalter beweist, dass es möglich ist. Daher ist es nur eine Ausrede, wenn jemand sagt, es sei ihr/ihm nicht möglich. Man muss es nur wirklich wollen!

Und wie soll man nun über den zoosexuellen Mann, der bis heute im Koma liegt, denken? Nun, seine Taten als Fencehopper waren eindeutig falsch und er hätte zurecht von einem Richter verurteilt werden müssen. Man kann auch als Zoophiler Verständnis aufbringen, wenn einem Pferdehalter die Hand ausrutscht, wenn er so einen – wie in Grevesmühlen geschehen – auf frischer Tat erwischt. Im Fall von Espenau muss man jedoch differenzieren.

Wenn sich bewahrheitet, was aufgrund der Umstände wahrscheinlich ist, dann war er als Fencehopper ein Täter, der wegen seiner Neigung zum Opfer wurde. Es handelte sich dort eben nicht um eine Tat im Affekt von Pferdehaltern, sondern um eine in zeitlich großem Abstand stattgefundene Tat von Personen, die gezielt jemanden aufgrund der Neigung „kalt“ machen wollten. Im amerikanischen Rechtssystem gibt es dafür den in Deutschland nicht vorhandenen Straftatbestand des Hassverbrechens.

Die These, dass dem Mann nichts passiert wäre, wenn er nicht in einen fremden Stall eingedrungen wäre, ist nur die halbe Wahrheit und zu simpel gedacht, denn es wurden und werden auch andere Zoophile in Deutschland immer wieder an Leib und Leben bedroht. Man muss also davon ausgehen, dass diese Tat mit großer Wahrscheinlichkeit auch dann begangen worden wäre, wenn in Espenau ein Zoophiler aus einem anderen Grund stadtbekannt wäre.

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