Claudine de Culam

Am Dienstag, den 7. September 1601 wurde auf Antrag des Staatsanwalts von Rozay-en-Brie, welcher gleichzeitig der Richter und Bürgermeister der Stadt war, die Angeklagte durch Beamte des Gerichts festgenommen und vorgeführt, nachdem sie sich weigerte freiwillig zu erscheinen. Angeklagt wurde sie wegen des “fleischlichen Zusammenlebens” mit einem Hund.

Auf die Frage nach Namen, Alter und Beruf antwortete sie mit Claudine de Culam, 16 Jahre alt und sie sei seit vier Jahren Magd im Hause des Prior de Revecourt. Auf die Frage nach der fleischlichen Vereinigung mit einem weißen Hund mit schwarzen Flecken antwortete sie, sie wüßte erst, was das bedeute, seit sie ins Gefängnis geworfen wurde.

Am Mittwoch, den 15. September erschienen folgende belastende Zeugen gegen Claudine, welche auf ihre Wahrheit vereidigt wurden:

– Der erste Zeuge, David Bonamy, Gast in der Stadt, sagte aus, das er am Festtag des Heiligen Lois das Haus des Prior de Revecourt besuchte und dabei die Magd im Hof bei der fleischlichen Paarung mit einem weißen Hund mit schwarzen Flecken beobachtete. Er sagte es zu niemandem außer zu Jeanne Dubois, der Witze Clulam, die sich jedoch weigerte es zu glauben und behauptete, ihre Tochter sei zu brav und unschuldig, was jedoch falsch war.

– Der zweite Zeuge, Marie Neufbois, Ehefrau von Mathieu Gourdim, dem Hufschmied, sagte, sie hat Ende August Claudine mit dem Hund spielen sehen und dabei beobachtet, wie sie den weißen Hund in unanständiger Art und Weise zwischen den Hinterbeinen angefaßt hat.

– Der dritte Zeuge, Nicolas Perrautelle, der am 1. September die Räume von Herrn Prior betrat, fand Claudine mit dem weißen Hund im Bett liegend vor. Während er eintrat, schubste sie den Hund weg und raffte sich den Rock. Der Hund jedoch kam zu ihr zurück und versuchte ihr mit der Nase unter den Rock zu kommen, woraufhin der Zeuge Perrautelle den Hund trat und dieser heulend und humpelnd weglief. Die Angeklagte rief daraufhin “Was tun Sie da mit meinem Hund und was mischen Sie sich in meine Angelegenheiten ein?” Daraufhin antwortete Zeuge Perrautelle, er sei beschämt daß sie derart unanständiges mit dem Hund tue.

Am Freitag, den 17. September, erschien Jeanne Dubois, die Witwe Culam, vor Gericht. Nach dem entsprechenden Eid erklärte sie, das ihre Tochter Claudine unschuldig war und beschrieb sie als einfach und ohne Bosheit. Sie sagte, es sei Neid, weswegen die Zeugen gegen sie aussagten. Im Bezug auf die Aussage des Herrn Perrautelle sagte sie, das alle Angestellten im Hause des Herrn Prior wüßten, daß er in Claudine verliebt wäre, sie dieses jedoch nie erwiderte. Sie bat das Gericht um die Überprüfung durch eine Hebamme um festzustellen was wirklich passiert ist.

Das Gericht beauftragte am 21. September für das Gutachten die Hebammen Jeanne L. Picard, Witwe von Thomas Brehault, Genevieve Girard, die Frau des Apothekers André Girard und  Guillemeutte, Frau von Michel F., einem Chirurg.

Die drei Frauen wurden ebenfalls vereidigt, die Wahrheit zu sagen; danach besuchten sie Claudine in einem Raum, der dafür geeignet war auch mit dem weissen Hund zusammen zu treffen, mit dem sie angeblich eine fleischliche Vereinigung hatte. Nachdem sich Claudine ausziehen mußte, um zu prüfen ob sie jemals mit einem Mann vereinigt war, sprang der Hund zu ihr und zeigte fleischlisches Wissen und verriet durch sein Verhalten, das sie Sex hatten und es wieder passiert wäre, wenn die drei Frauen nicht schnell genug dazwischen gegangen wären.

Am 22. September wurde vor den Richtern der Bericht der drei Hebammen vorgelesen. Daraufhin viel die Angeklagte auf die Knie und gestand das fleischliche Vergnügen mit dem Hund und sagte sie habe es verdient bestraft zu werden. Sie gab außerdem an, daß sie im dritten Monat schwanger sei und bat das Gericht, mit der weiteren Verhandlung und dem Urteil bis nach ihrer Niederkunft zu warten.

Die drei Hebammen wurden vom Gericht damit beauftragt festzustellen, ob die Angeklagte wirklich schwanger war. In dem Bericht dazu wurde dies verneint und zudem festgestellt, das man noch nie eine so arg mitgenommene Vulva gesehen hätten. Da die Angeklage gestanden hatte, wurde sie verurteilt, gewürgt und anschließend bei lebendigem Leibe verbrannt zu werden auf dem großen Platz von Rozay und das die Asche anschließend in den Wind geworfen wird. Die Vollstreckung wurde auf den 4. Oktober 1601 festgelegt.

Das Revisionsgericht des Parlaments änderte am 15. Oktober das Urteil dahingehend, das Claudine, weil sie gestanden hatte, zusammen mit ihrem Hund am Galgen gehängt werden soll und die toten Körper anschließend verbrannt und die Arsche in alle Richtungen verstreut werden soll, damit nichts übrig bleibt was an diese montröse Tat erinnern kann.