Schlagwort: Zoophiliegegner

Satire! Satire!

Bemerkte doch erst vor kurzem die Gruppe “Brav im schwarzen Block” zurecht, das sich die Allianz gegen Zoophilie (AgZ) im rechten Milleu bewegt, findet sich nun ein neues Beispiel, wohin sich diese Gruppe fanatischer Zoophiliehasser bewegt.

Der jüdischstämmige Kabaretist Oliver Polak – über dessen Geschmack man sicherlich diskutieren kann – machte sich auf seiner Facebookseite den Spass zu  schreiben, er wolle ein Tierbordell eröffnen und suche nach passenden Hunden. Dass das nicht ernst gemeint war, kann sich jeder denken, dessen IQ höher ist als der eines Toastbrotes und nüchtern genug ist.

Der geistige Vordenker der AgZ Reiner Gerlang entdeckte das Posting, verbreitete es in seinen Gruppen und auf seiner Facebookseite und freute sich danach über den tobenden Mob. Neben den in diesen Kreisen üblichen menschenverachtenden Kommentaren mit Gewalt- und Mordfantasien kam es diesmal auch zu antisemitischen Entgleisungen. Hier eine Auswahl:

Trotz der Tatsache, das Oliver Polak’s Vater mehrere Konzentrationslager überlebte und er wie wohl alle Juden viele Opfer in der Familie zu beklagen hat, haben diese “Tierschützer” in ihrem Fanatismus keine Hemmungen, ihn mit antisemitischen Hasskommentaren zu treffen.

Gerlang und sein Gesocks werden nicht müde zu behaupten, sie wären nicht rechtslastig, sondern die bösen “Tierficker” würden ihnen das unterstellen. Falsch! Es sind die immer wieder auftauchenden Tatsachen, die beweisen, wie tief faschistisches Gedankengut in der AgZ verankert sind.

Jedenfalls hat das, was die AgZ, aber auch k9-news und Carsten Tierfelder treiben, nichts mit Tierschutz zu tun. Letztere sind zwar keine Gruppen, sondern nur Einzeltaeter, suhlen sich aber ebenso im rechten Dreck und zeichnen sich einzig durch ihre vulgaere Sprache und mangelende Wahrheitstreue aus.

Von der Kunst zu gewinnen und trotzdem zu verlieren

Eine der Nachwehen der Demonstration gegen Zoophilie in Köln im März 2012 war u.a. die Strafanzeige gegen Herrn W.. Kurz zur Erinnerung: Herr W. hatte während der Demonstration unsere beiden Vorstandsmitglieder ohne ihr Einverständnis fotografiert und die Bilder anschließend in Facebook online gestellt. Es wurde von den beiden privat Strafanzeige gegen ihn erstattet wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und übler Nachrede; die Staatsanwaltschaft verhängte einen Strafbefehl über 500 Euro zuzüglich Verfahrenskosten.

Nachdem Herr W. gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, kam es nun vergangene Woche am 22.11.2012 in Schleiden zum Prozess gegen ihn. Von Seiten des ZETA-Vereins erschien David Z. als Hauptbelastungszeuge und Hauptgeschädigter; ferner sollten Michael Kiok und Pascal K. als weitere Zeugen auftreten. Schon am Morgen hatte sich eine kleine Gruppe von Zoophiliegegnern eingefunden (etwa 20 Personen), die in der Nähe des Gerichts einen Stand aufbauten und mit den bekannten Westen herumliefen; einige von ihnen wohnten später dem Verfahren als Zuschauer bei.
Das Verfahren selbst begann erst mit leichter Verzögerung, da Herrn W. – einem General anmutend mit unzähligen Buttons behangen – erst nach genauester Überprüfung mit dem Metalldetektor der Zutritt zum Gerichtssaal gewährt wurde.

Was das Verfahren selbst betrifft, so hatte der Staatsanwalt sichtlich wenig Lust, sich mit dem leidigen Streitthema und insbesondere den erschienenen Zoophilen auseinanderzusetzen: Er verzichtete auf die Anhörung des Hauptgeschädigten, der somit seine weite Anreise aus Berlin völlig vergebens unternommen hatte; Michael Kiok wurde noch während seiner Anreise wieder abbestellt. Entsprechend erfolgte keine Beweisaufnahme.
Es wurde lediglich Herrn W. ein Zeitraum von ca. 20 – 25 Minuten eingeräumt, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dabei sagte er in vielen Punken auch durchaus korrekt aus. Was allerdings den Vorwurf der Verletzung des Rechts am eigenen Bild betrifft, so blieb er weiterhin bei der unwahren Aussage, dass alle Geschädigten ihm ihr Einverständnis zum Fotografieren sowie zur FB-Veröffentlichung gegeben hatten. Ferner erklärte er bewusst und ebenfalls wahrheitswidrig, dass er im Zusammenhang mit den hochgeladenen Fotos nicht die Namen der Geschädigten genannt, sondern lediglich auf die Homepage des ZETA-Vereins verlinkt habe, wo ihre Namen ohnehin zu finden sind. Als die Richterin ihn daraufhin mit seinem in Form eines Screenshots als Beweismittel vorliegenden FB-Kommentar konfrontierte, in dem er sehr wohl die Namen der Geschädigten genannt und sie überdies als „Tierficker“ und „dämlich“ bezeichnet hatte, musste er schließlich klein beigeben.

In ihrem Schlusswort fasste die Richterin klare Worte: Was die Foto-Veröffentlichung auf Facebook betrifft, so bestätigte Sie die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Allerdings wertete sie die Tat aufgrund des kurzen Zeitraums, in dem das Bild öffentlich zugänglich war, als zu geringfügig. Die Bezeichnungen „Tierficker“ und „dämlich“ wurden von ihr immerhin als Beleidigung gewertet, wenn auch nicht als üble Nachrede bzw. Verleumdung.
Insgesamt wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, zumal Herr W. zuvor niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten war; darauf einigten sich alle Prozessbeteiligten. Letztlich ist also auch der Strafbefehl gegen Herrn W. aufgehoben worden und es besteht weiterhin die Unschuldsvermutung. Auch die zuvor verhängte Buße über 500 Euro wurde aufgehoben.
In seinem Schlusswort rechtfertigte der Verteidiger die mittels der Foto-Veröffentlichung begangene Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Herrn W. damit, dass es sich bei den Zeugen um „Personen der Zeitgeschichte“ handle.

Es ist ganz offensichtlich, dass mit Herrn W. sehr milde verfahren wurde. Allerdings – und das sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich betont – wurde er von Seiten der Richterin mit deutlichen Worten ermahnt, zukünftig mehr auf seine Wortwahl zu achten und beim nächsten Zusammentreffen mit Zoophilen sachlich zu bleiben. Auch wies die Richterin Herrn W. explizit darauf hin, dass der Gerichtssaal kein Forum für seine Idiologie sei.
Interessant war außerdem, dass die von Herrn W. zuvor groß angekündigte Mappe mit ominösen Beweisen gegen David Z., Michael Kiok und Pascal K. bis zum Schluss nicht zum Einsatz kam. Das heißt, genauer gesagt waren es letztenendes sogar drei Mappen – jeweils eine für jeden der drei Geschädigten, fein säuberlich mit dem betreffenden Namen versehen. Die Mappen lagen während der gesamten Verhandlung unangetastet auf Herrn W.s Tisch. Er hatte vor der Verhandlung lediglich kurz darin geblättert; Staatsanwaltschaft oder Richterin haben sie allerdings erst gar nicht zu Gesicht bekommen. Es bleibt also fraglich, was genau Herr W. mit ihrem Inhalt bezwecken wollte, welche Aussagekraft sie hatten und ob nicht möglicherweise allein schon durch das Sammeln von Informationen in dieser Form weitere Rechte der bereits Geschädigten verletzt wurden.

Überhaupt scheint sich Herr W. während der Verhandlung manchmal nicht so recht darüber im Klaren gewesen zu sein, wer an diesem Tage genau auf der Anklagebank saß. Dies zeigte sich neben seiner wochenlangen Spendenaktion, bei der er sich selbst als Opfer der Zoophilen darstellte und um Mithilfe bei der Finanzierung seines Prozesses sowie der Begleichung seiner Geldbuße bat, nicht zuletzt auch darin, dass er die Geschädigten während der Verhandlung einmal auch „Angeklagte“ nannte.
Direkt nach der Verhandlung verhöhnte Herr W. zudem die mahnenden Worte der Richterin, indem er mit zahlreichen anderen Zoophilie-Gegnern vor einem Plakat mit der Aufschrift „Stoppt die Tierschänder“ posierte.
Neben Herrn W. erwecken auch die anderen als Zuschauer erschienenen Zoophilie-Gegner den Eindruck, nichts aus der nur kurz zuvor stattgefundenen Verhandlung gelernt zu haben. Kurz nach Verfahrensende sagte einer der Zuschauer im Gerichtssaal, dass man den Zoophilen „mal so richtig eins auf die Fresse geben sollte“. Nach Verkündung der Verfahrenseinstellung gingen vor dem Gerichtsgebäude zudem die Persönlichkeitsrrechtsverletzungen weiter, indem abermals – diesmal jedoch durch eine andere Person als Herrn W. – unerlaubt Bildmaterial von den erschienenen Zoophilen hergestellt wurde.

Was hingegen einen sehr faden Beigeschmack hatte, war die Tatsache, dass sich bereits vor Beginn des Verfahrens der Staatsanwalt und Herrn W.s Verteidiger überaus freundschaftlich begrüßten; im Anschluss an den Prozess trafen sie sich auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes für eine ca. 20 minütige rege Unterhaltung. Dies erweckte den Eindruck, dass sie sich nicht nur beiläufig über die Arbeit kennen, sondern sogar eine recht innige Freundschaft pflegen. Einer der Augenzeugen äußerte die sehr wage Vermutung, dass möglicherweise bereits vor dem Prozess einige grundlegende Dinge zwischen Staatsanwalt und Verteidiger abgesprochen worden sein könnten. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft auf die Beweisaufnahme verzichtet und stattdessen der Vorschlag geäußert wurde, das Verfahren einzustellen – ein im Strafprozesswesen ungewöhnlicher Hergang. Doch letztendlich ist dies reine Spekulation.
Allerdings stellt sich für uns die – provokante, jedoch durchaus einen wahren Kern enthaltende – Frage, ob der Staatsanwalt vergangene Woche ebenso lustlos gewesen wäre, wenn es in der Verhandlung beispielsweise um einen Homosexuellen gegangen wäre, den man als „Kotstecher“ beleidigt hatte. Jedenfalls haben wir den Eindruck, dass Beleidigungen gegen diese sexuelle Minderheiten offenbar nicht von öffentlichem Interesse sind, denn sie durften ausgesprochen werden, ohne dass es zu Folgen für den Täter kam.

Als weitere Nachwehe dieser Nachwehe sei schließlich noch erwähnt, dass dem ZETA-Verein am gestrigen Tage (26.11.2012) zu Ohren gekommen ist, dass Herr W. seit Einstellung des Verfahrens gegen ihn am 22.11.2012 nun der Ansicht ist, dass sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Richter die Rechtsauffassung des ZETA-Vereins nicht teilen und er somit als klarer Sieger aus dem Prozess hervorgegangen ist. Doch sollte Herr W. bedenken: Nur weil der gegen ihn erlassene Strafbefehl sowie die Geldbuße aufgehoben worden sind, bedeutet dies nicht, dass festgehalten worden ist, er sei im Recht und wir im Unrecht. So einfach ist das nun mal nicht. Im Gegenteil: Die Richterin hat ganz klar unterstrichen, dass die erhobenen Vorwürfe als Rechtsbrüche zu sehen sind und er derlei zukünftig zu unterlassen habe. Die Einstellung des Verfahrens darf Herr W. als Verwarnung ansehen, weil er zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Doch im Falle weiterer Rechtsbrüche könnte es für ihn gänzlich anders ausgehen.


Dieser Text erschien zuerst im Blog des Zeta-Vereins.

Sexueller Missbrauch an Tieren existiert!

Sexueller Missbrauch an Tieren findet statt. Jeden Tag, millionenfach. Keiner stellt es in Frage und keinen interessiert es. Im Gegensatz zu der von Tierschützern so oft kolportierten Lüge, zoophile Menschen wären für vielfaches Tierleid und gar für hunderttausenfachen Mord an Tieren verantwortlich, findet der wahre Missbrauch tagtäglich, vieltausendfach, ganz legal und ohne nennenswerte Kritik auf deutschen Bauernhöfen und Argarbetrieben statt. Sogar einen eigenen Beruf, den Besamungstechniker, hat dieser Umstand hervorgebracht, welcher gern auch als “Traumjob” angepriesen wird und sogar einen eingenen Berufsverband hat.

Eine regelrechte Industrie hat sich gebildet, und egal ob für Rind, Schwein, Pferd oder Hund, für alles gibt es inzwischen das ganze Programm zur künstlichen Reproduktion. Eines der perversesten Geräte zur Samengewinnung, die es für alle Arten gibt, ist der “Elektroejakulator“: Eine Sonde wird dem männlichen Tier anal eingeführt und mit Stromstößen wird das Tier dazu gebracht, zwangsweise abzusamen. Jeder kann sich denken, wie unfreiwillig und unangenehm dies sein dürfte. Wer sich das nicht vorstellen kann, in der Sadomasoszene kann einem weiter geholfen werden. Keine Sorge, die Geräte dafür sind bei weitem nicht so heftig wie in der Agrarreproduktion.

Nicht nur die Methoden erschrecken, auch die Menge. Dazu ein kleines Rechenbeispiel. Laut den Informationen in Wikipedia hat der Marktführer in der fleischverarbeitenden Industrie, Tönnies Fleischwerk, im Jahr 2007 rund elf Millionen Schweine geschlachtet. Da man bis auf wenige Feiertage durchgehend arbeitet, sind das rund 30.000 Schweine täglich. Allein schon der Gedanke, sich eine Fabrik vorzustellen, in der jeden Tag eine derart gigantische Masse an Schweinen wie in einem schwarzen Loch verschwindet, ist schier unerträglich.
Die Zahlen geben aber noch etwas anderes her. Wenn 30.000 Schweine täglich geschlachtet werden, müssen auch irgendwo genauso viele Tiere erzeugt werden. Wenn man sechs bis acht Ferkeln pro Sau rechnet, müssen also tagtäglich vier- bis fünftausend Sauen werfen. Genauso viele Sauen müssen jeden Tag befruchtet werden. Oder sollte man besser sagen, so viele Sauen müssen jeden Tag vergewaltigt werden? Denn wie anders ist die künstliche Befruchtung zu sehen. Ist dort Freiwilligkeit vorhanden, oder gar Lust und Liebe? Nein! Den Sauen wird ein langer dünger Gegenstand bis in die Gebärmutter reingerammt, um dann medizinisch vorbereitete, zur Befruchtung optimierte Samenflüssigkeit reingepresst zu bekommen.

Die gleichen Methoden gibt es auch bei Rindern. Inzwischen werden diese Praktiken auch bei Pferden und Hunden immer gängiger. Allerdings nicht zur massenhaften billigen Fleischgewinnung (wobei das nur für Deutschland gilt und nicht für Länder, in denen diese Tierarten auch als Nahrungsmittel angesehen werden), sondern zur selektiven Zucht von Rassetieren, deren Eltern oft über Kontinente verteilt sind.

Wo sind sie, all die ehrenwerten Tierschützer, die auf Menschen mit einer sexuellen Neigung eindreschen und mit Lügen und Unterstellungen Propaganda machen? Jeder von ihnen wird sagen, dass die Agrarindustrie schlimm ist. Und jeder von ihnen wird irgendeine “gute” Ausrede haben, sich nicht dafür einzusetzen, sondern stattdessen lieber ihrem prüden Geschmäckle nachgehen, um gegen etwas zu kämpfen, was zwar unstreitbar immer da war und immer da sein wird, aber sich wegen des vermeintlichen Ekelfaktors so schön als Ziel anbietet.
Wobei, zumindest der Hetzer Carsten Thierfelder gab offen und ehrlich zu, dass er der Agrarindustrie positiv gegenüber steht. So ein billiges Discounterschnitzel schmeckt ihm aber auch so gut!

Zoos4Zoos – das Märchen der deutschen Tiersex-Bauernhöfe

Schon lange hält sich in den Kreisen der Anti-Zoophilie-Aktivisten die Fehlinformation, dass deutschlandweit unzählige versteckte Tierbordelle existieren. In regelmäßigen Abständen taucht in diesem Zusammenhang auch folgender „Werbetext“ von Zoos4Zoos – auch bekannt unter dem Namen Zoogruppe Deutschland – auf:

Zoogruppe Deutschland

Du möchtest T6 in Deutschland real erleben? Wir bieten die Möglichkeit dazu. ZGD (Zoogruppe Deutschland) ist ein Interessenverbund der befreundeten Zoos die Möglichkeit gibt Ihre Phantasien real auszuleben. Diese Gemeinschaft gibt es seit 1999. Diskretion und Anonymität sind bei uns oberstes Gebot. Um dafür zu sorgen das sich keine militanten Tierschützer oder ähnlich unerwünschte Personen bei uns reinmogeln haben wir den „Member Status“ installiert. So wird gewährleistet das wirklich nur nachweislich echt interessierte zu uns kommen können. Wir bieten eine vertrauensvolle Atmosphäre in sicherer Umgebung. Es ist uns wichtig das ECHTE Zoos zu uns finden.

Zur Zeit gibt es in Deutschland verteilt 34 Höfe zu denen man als Mitglied Zugang hat. Vertreten ist:
Bayern (4) / Niedersachsen (3) / Nordrhein-Westfalen (6) / Brandenburg (4) / Sachsen (2) / Schleswig-Holstein (2) / Hessen (4) / Baden-Württemberg (3) / Saarland (2) / Rheinland-Pfalz (4)

Standartbelegung der Höfe sind: Hengste / Stuten / Kühe / Schweine / Hunde.
Die einzelnen Höfe haben natürlich individuelle Tierbelegungen. Jedes Mitglied kann selbstverständlich Videoaufnahmen von seinen Aktivitäten anfertigen. Es gibt für Anfänger Einführungskurse zum Thema T6. Wir bieten die Möglichkeit T6 nur alleine (passiv Modus) oder zusammen mit anderen (aktiv Modus) zu erleben.
Dauer der Mitgliedschaft (jederzeit kündbar) 2 Jahre. Kosten 300 Euro (Kaution)

In diesem Zusammenhang fällt auch jedesmal (sinngemäß) die Aussage, dass

[…] unter den Namen „Zoos4Zoos“ und „Zoogruppe Deutschland“ bundesweit zahlreiche Tierbordelle betrieben werden, in denen man gegen Vorauszahlung einer Kaution Mitglied werden und gegen Bezahlung sexuell mit Tieren verkehren kann.

Doch diese Behauptung ist, so wie sie oben steht, längst widerlegt. Wenn man sich die Mühe macht, die Begriffe „Zoos4Zoos“ oder „Zoogruppe Deutschland“ kurz zu recherchieren, lässt sich ganz leicht feststellen, dass es sich bei dieser Gruppe um nichts anderes als eine Betrügerbande handelt. Sie war im Sommer 2008 aktiv – das Thema ist somit alles andere als aktuell. Seinerzeit wurde in sämtlichen deutschen Zoo-Foren sowie – soweit sich das überblicken lässt – auch auf allen anderen Webseiten, die diese Gruppe thematisieren, eindringlich vor ihr gewarnt.

Die Betrugsmasche zielte darauf ab, den Interessenten per Vorkasse eine Kaution zu entlocken, in dem Versprechen, auf diesem Wege Kontakt zu den ebenfalls kostenpflichtigen Höfen zu vermitteln. Doch diese Höfe existierten nicht; und auch zu einer Kontaktaufnahme kommt es niemals.

Einige Zoophilie haben gegen die Betrüger Anzeige erstattet und – da sich die polizeilichen Ermittlungen im Sande verliefen – auf eigene Faust versucht, die Verantwortlichen zu ermitteln. Dabei wurden Querverbindungen zu weiteren Betrugsseiten, aber auch zu diversen Esoterikseiten aufgespürt. Schließlich wurde eine Wohnadresse in Speyer ermittelt, die sich jedoch bedauerlicherweise als Falschangabe erwies, wie ich persönlich vor Ort feststellen musste.

Ganz davon abgesehen, dass wir uns grundsätzlich gegen Tierbordelle aussprechen möchten, empfinden wir es schlichtweg als berechnend sowie beleidigend, dass diese ohnehin betrügerische Organisation zusätzlich als Argument gegen Zoophilie aufgeführt wird. Insbesondere, weil dies offenbar im vollen Bewusstsein über die bereits mittels weniger Klicks belegbare Ungültigkeit dieses Arguments geschieht. Bewusstsein deshalb, weil die detaillierten Informationen über diese Gruppe schließlich irgendwo entnommen worden sind – und überall, wo man Informationen über die Gruppe liest, finden sich auch eindeutige Betrugswarnungen. Überdies ist der eigentliche „Z4Z-Werbeartikel“ (s.o.) über dieses Blog hinaus nirgends mehr zu finden – außer auf Anti-Zoo-Webseiten…!


Dieser Text erschien zuerst im Blog des Zeta-Vereins.